Es ist mal wieder so weit: Ein neuer Monat hält Einzug und bei der Deutschen Bahn, beim Tatort und auch bei der Steuererklärung stehen im August 2023 Veränderungen an.
Wie die genau aussehen und was du bei der Deutschen Bahn, Tatort, Steuerklärung und Co. zu beachten hast, erfährst du hier in unserer Auflistung.
Deutsche Bahn, Tatort, Steuererklärung: Sommerloch bald vorbei
Was haben der Tarifstreit bei der Deutschen Bahn, der Tatort und die Steuererklärung gemeinsam? Richtig, bei allen ändert sich etwas im August. Die guten Nachrichten zuerst: Der Tatort meldet sich mit neuen Folgen aus der Sommerpause zurück! Schon am 27. Augst kannst du dich auf Neues von deinem Lieblingskrimi in der ARD freuen. Und auch die Bundesliga startet am 18. August um 20.30 Uhr mit dem Spiel zwischen Werder Bremen und Bayern München.
Weniger lustig dafür ist das Thema Steuererklärung. Denn nur noch bis zum 31. August bleibt dir Zeit, deine Steuererklärung für 2021 abzugeben. Der zusätzliche Corona-Aufschub endet dann. Ganz besonders interessant wird der August allerdings für Pendler.
Denn bis zum 28. August dürfte sich zeigen, wie die Mitglieder der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zum Tarifabschluss mit der Deutschen Bahn abgestimmt haben. Sollten drei Viertel oder mehr von ihnen den Vorschlag nicht annehmen, könnte es erneut unbefristete Streiks geben.
Bauarbeiten, Ferienende und Co: Hier geht alles zu Ende
Darauf wieder eine gute Nachricht. Schon ab dem 4. August können Bahnfahrer teilweise wieder aufatmen. Nach der dritten Bauphase in wenigen Jahren wird dann eine der wichtigsten Bahnstrecken zwischen Düsseldorf und Wuppertal freigegeben. Hier wurde während der NRW-Sommerferien gebaut.
Apropos Ferien – die enden demnächst wieder in vielen Bundesländern. In NRW etwa müssen die Schüler ab dem 7. August wieder in die Schule. In Bayern geht es für Kinder erst ab dem 12. September zurück in den Unterricht. Und Apropos Kinder – zum Thema Kindergrundsicherung sollen bis Ende des Monats erste Informationen bekanntgegeben werden.
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Und hier noch eine letzte Änderung bezüglich Leuchtstoffröhren. Die quecksilberhaltigen Modelle T5 und T8 dürfen ab dem 25. August nicht mehr hergestellt und nur noch Restware verkauft werden. Da Quecksilber giftig ist, soll es auch bei Leuchtstoffröhren verboten werden. Wer aber noch welche im Keller oder auf dem Dachboden aufbewahrt, darf diese weiterhin benutzen. (mit dpa)