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Steuer: Brillenträger aufgepasst! Sogar DAS ist absetzbar in der Steuererklärung 2023

Von der Steuer lassen sich einige Kosten absetzen. Auch Brillenträger können bei der Steuererklärung viel Geld zurückkriegen.

© IMAGO / Westend61

Du kannst Strom- und Gastkosten von der Steuer absetzen?

Bei den steigenden Preisen zählt jeder Cent. Deshalb solltest du wissen, dass es möglich isr, deine Strom- und Gaskosten absetzen zu lassen.

Die hohen Kosten für Energie und Lebensmittel machen vielen zu schaffen. Umso besser, wenn an einigen Ecken gespart werden kann. Besonders bei der Steuer.

Denn in der Steuererklärung können viele Kosten zurückerstattet werden. Besonders Brillenträger kommen jetzt auf ihre Kosten. Denn in einem Punkt kannst du viel Geld vom Staat zurückholen.

Steuer: Entlastung für Brillenträger

In der Steuererklärung lassen sich viele Ausgaben zurückholen. Doch einen Punkt haben viele nicht auf dem Schirm. Denn wer sich die Augen lasern lässt, bekommt die Ausgaben zurückerstattet. Das geht aus einem Entschluss au dem Einkommensteuer-Gesetz (§ 33 EstG) hervor.

Die Aufwendungen für die Augenlaser-Operation sind demnach ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Damit können die Kosten zum Beispiel für die Behandlung als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls als Sonderaufwendungen bei der Einkommenssteuererklärung angebracht werden.

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Steuer: Wichtige Tipps zur Steuererklärung

Für viele ist die Steuererklärung lästige Arbeit. Aber mit ein paar Kniffen kannst du sie schnell hinter dich bringen. Zum Beispiel sollten wichtige Dokumente und Belege das ganze Jahr über gesammelt werden. Lege dafür einen Ordner an oder eine eigene Kiste. Darin kannst du dann Gehaltsabrechnungen, Spendenbescheinigungen und weitere Ausgaben für die Steuer sammeln. Auch eine Steuersoftware kann dir unter die Arme greifen, um die Steuererklärung selbst zu bearbeiten und Fehler zu vermeiden.


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Eigentlich ist die Frist für die Steuerabgabe Ende Juli. Durch die Corona-Pandemie gab es in den vergangenen Jahren Fristverlängerungen. Auch dieses Jahr haben Steuerpflichtige zwei Monate mehr Zeit. Weil der 30. September ein Samstag ist, wird die Abgabe erst am 2. Oktober fällig.