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Schufa: Kredit oder Handy-Vertrag abgelehnt? DAS wissen Millionen Kunden nicht

Kunden bekommen unerklärliche Absagen für Handyverträge oder Kredite. Grund dafür sind diese illegalen Machenschaften von Telefonanbietern.

Millionen von Kunden bekommen aufgrund von Positivdaten keinen Handyvertag oder Kredit. Und diese Praktik von Telefonanbietern und Schufa ist illegal.
© IMAGO/ingimage

IMEI-Nummer prüfen: Identität des Handys online checken

Was ist die IMEI-Nummer und warum ist sie wichtig?Bevor das Handy abhanden kommt, sollte man dessen Identität notieren. Die IMEI-Nummer ist die eindeutige Identifikationsnummer für das Handy. Sie besteht aus 15 Stellen und dient dazu, das Gerät zu legitimieren.

Eine negative Schufa ist von Nachteil für Menschen, die eine Wohnung suchen oder eine Finanzierung brauchen, um sich beispielsweise ein neues Auto oder einen neuen Fernseher zu kaufen.

In der letzten Zeit erlebten einige Menschen jedoch eine böse Überraschung: Ohne ersichtlichen Grund wurde ihr Kredit oder Handyvertrag abgelehnt. Da kann es doch nicht mit rechten Dingen zugehen, oder? Und was hat die Schufa damit zu tun?

Schufa: Das passiert ohne Einwilligung der Kunden

Die „Bild“ spricht von einem explosiven Vorwurf: Fast alle großen deutschen Mobilfunkanbieter wie Telefónica, Telekom und Vodafone sollen seit Jahren sogenannte Positivdaten an die Schufa weitergeben – und das ohne Einwilligung ihrer Kunden. Bei einer Auswertung von tausenden Schufa-Auskünften durch die Verbraucherkanzleien „WBS.legal“ und „Legalbird“ kam heraus, dass etwa ein Drittel aller deutschen Mobilfunknutzer davon betroffen sind.

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Dabei hatte ein Gericht diese Weitergabe der Positivdaten längst verboten. Von der illegalen Datenweitergabe sind laut Experten etwa 5000 Kunden betroffen. Die Schufa, Telefónica und die Telekom wollen sich den Schuh aber nicht anziehen und zeigen Unverständnis. Die Übertragung der Positivdaten sei längst gestoppt worden und außerdem soll es unterschiedliche Rechtsauffassungen geben.

Schufa: Das ist das Gefährliche an der Weitergabe von Positivdaten

Die Verbraucherzentrale klagte daher gegen drei Anbieter und gewann. Telefónica wurde bereits im April 2023 verurteilt, da das Unternehmen keine freiwillige Einwilligung zur Weitergabe der Positivdaten vorlegen konnte.

Bei Positivdaten handelt es sich beispielsweise um Informationen über die Anzahl der laufenden Verträge einer Person oder auch darüber, wann Rechnungen bezahlten worden sind. Das Trügerische an den Positivdaten erklärt Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei WBS.legal: „Auch diese vermeintlich neutralen Informationen können sich negativ auf die Kreditwürdigkeit auswirken.“

Aber trotz des Gerichtsurteils haben die Mobilfunkanbieter nichts an ihren Geschäftspraktiken geändert. „Wir haben bereits über 15 000 Schufa-Auszüge für unsere Mandanten angefordert und nach den ersten 3500 Datensätzen festgestellt, dass jeder dritte Mobilfunkvertrag betroffen ist“, stellt Andreas Quauke von Legalbird klar.

Schufa: Das steht den Betroffenen als Schadensersatz zu

Dabei steht Betroffenen ein ordentlicher Schadensersatz zu, wie Solmecke weiß: „Die Betroffenen haben Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 Datenschutzgrundverordnung. Wir gehen davon aus, dass ihnen ein Schadensersatz von bis zu 5000 Euro zusteht. Das sind Schadensersatzzahlungen, die etliche Gerichte in der Vergangenheit bei illegalen Schufa-Einträgen genauso ausgeurteilt haben.“

Und genau davon machen auch einige Opfer Gebrauch. „Bislang haben sich rund 100 000 Verbraucher bei uns gemeldet. Zunächst schreiten wir mit Rechtsschutzversicherten voran, da die Rechtslage noch nicht zu 100 Prozent geklärt ist und wir das Kostenrisiko für unsere Mandanten gering halten wollen. In einem weiteren Schritt würden wir auch ein Modell für alle anderen finden“, erklärt Quake.


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Schufa: Das sagen die Telefonanbieter dazu

Auf Anfrage von „Bild“ äußerte sich ein Telefónica-Sprecher: „Ob sogenannte Positivdaten von Mobilfunknutzern mit Auskunfteien ausgetauscht werden dürfen, darüber gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. Angesichts der rechtlichen Unsicherheiten hat o2 Telefónica allerdings die Übermittlung solcher Positivdaten im vergangenen Jahr gestoppt. Anlässlich der Entscheidung des Gerichts vom Frühjahr 2023 werden wir wesentliche Aspekte in einer höheren Instanz überprüfen.“

Die Schufa stellte klar: „Bereits seit März 2022 nutzen wir für das Bonitätsscoring keine neuen Vertragsdaten mehr aus dem Telekommunikationsbereich.“ Allerdings könne es sein, dass aus der vergangenen Zeit noch Positiv-Daten gespeichert seien. Die Sprecherin: „Wir prüfen aber derzeit – unabhängig einer noch ausstehenden, rechtskräftigen Klärung – diese Daten zukünftig nicht mehr zu verwenden.“

Die Telekom hingegen teilte mit: „Schon seit 2021 werden keine Positiv-Daten mehr an die Schufa übermittelt – jedoch an den Schufa-Konkurrenten CRIF Bürgel – allerdings nur zur Betrugsprävention.“ Diese Praktik soll legal sein. Vodafone war nicht für eine Stellungnahme bereit.