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Ruhrgebiet: Bestialische Hinrichtung – Mann sticht 34 Mal auf Frau (†50) ein

Weil sich seine Frau von ihm getrennt hat, soll ein Mann ihr im Ruhrgebiet aufgelauert und sie bestialisch ermordet haben.

© IMAGO/Frank Sorge

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Sie hatte es endlich aus den Fängen ihres Mannes geschafft. Doch nach der Trennung soll der Ex ihr mit einem Messer aufgelauert und insgesamt 34 Mal auf die 50-Jährige eingestochen haben. So die Theorie der Ermittler, die mehr als ein halbes Jahr Beweise im Fall eines Mordes im Ruhrgebiet gesammelt hat.

Es geschah am Nachmittag des 28. Februar in einem Innenhof in Schwelm. Das spätere Opfer hatte gegen 16 Uhr sein Auto in einer Garage geparkt, als der getrennt lebende Ehemann (48) aufgetaucht und ohne Vorwarnung auf die Frau eingestochen haben soll. Für das Opfer sollte jede Hilfe zu spät kommen. Sie verblutete an ihren zahlreichen Stich- und Schnittverletzungen. Jetzt geht der Fall aus dem Ruhrgebiet vor Gericht.

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Ruhrgebiet: Frau bestialisch hingerichtet

Was sich an diesem Nachmittag in Schwelm abspielte, ist nicht weniger als eine Hinrichtung. Ein Femizid, wie er in Deutschland viel zu oft vorkommt. Bundesweit stirbt beinahe jeden dritten Tag eine Frau durch ihren (Ex-)Partner. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass auch die Tat in Schwelm sich in diese traurige Statistik einreiht.


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Gemäß der Anklageschrift soll der Beschuldigte bereits in der Ehe extreme Kontrolle über seine Frau ausgeübt haben. Den Ermittlungen zufolge soll es zahlreiche physische und psychische Übergriffe gegeben haben. Durch die Trennung habe der Mann keine Macht mehr über die 50-Jährige ausüben können. Ein Jahr verging, bis er ihr letztlich mit einem Messer aufgelauert haben soll.

Zeugen belasten 48-Jährigen

Noch immer konnte die Tatwaffe nicht gefunden werden. Doch andere Spuren und Zeugenaussagen belasteten den 48-Jährigen so schwer, dass ihm nun der Prozess gemacht wird. Der Anklagevorwurf: Heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen. „Motiv des Angeklagten soll Wut über die von der Geschädigten vollzogene Trennung mit ihren finanziellen Folgen gewesen sein“, erklärt die Staatsanwaltschaft.


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Im Prozess sollen an 24 Verhandlungsterminen dutzende Zeugen zu Wort kommen. Ein Urteil soll voraussichtlich am 22. November fallen.