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DHL, Hermes, UPS und Co: Vorsicht bei diesen Retouren – sie könnten dich in den Knast bringen!

Wer per DHL, Hermes, UPS und Co. eine Paket zurückschicken will, sollte aufpassen. Denn bei bestimmten Retouren droht der Knast.

© IMAGO/Silas Stein

Sparkasse, DHL und Amazon: Vorsicht vor Phishing! So schützt du dich!

Jeden Tag werden weltweit etliche Milliarden Spam-Mails verschickt. Ein Großteil davon sind sogenannte Phishing-Mails.

Viel bestellen, viel zurückschicken. Bei Kunden von DHL, Hermes, UPS und Co. ist das mittlerweile zur Normalität geworden. Viele Online-Händler bieten kostenlose Retouren an, bei anderen muss man selber in die Tasche greifen.

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Und bei wieder anderen drohen den Kunden sogar Strafen, wenn sie ihre Bestellungen per DHL, Hermes, UPS und Co. wieder zurücksenden. Woran das liegt und was Kunden jetzt wissen sollten, erfährst du hier.

DHL, Hermes, UPS & Co: Solche Retouren sind gefährlich

Retouren im Inland laufen meist problemlos ab. Ins Ausland ist das allerdings eine andere Sache. Nicht nur müssen Kunden hier besonders viel für den Rückversand zahlen, sie könnten sich sogar strafbar machen.


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Man nehme als Beispiel den Mode-Shop „Zula Hamburg“. Trotz des Namens stammen die Klamotten, die über den Online-Shop verkauft werden, aus China und der Sitz der Firma ist in London. Wer sein Paket zurückschicken will, bekommt nicht einfach ein Label ins Paket gelegt. Die Firma geht hier ganz gerissen vor.

DHL, Hermes, UPS & Co: Darauf solltest du dich nicht einlassen

Absender aufs Paket schreiben, richtige Adresse und dann kommt der Kniff. „Wenn das Transportunternehmen von Ihnen verlangt, ein Formular auszufüllen, in dem Sie den Wert der Waren angeben müssen, geben Sie immer den folgenden Betrag an: 4,00 Euro oder 4 US-Dollar.“


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Dass das nicht legal ist, dürfte die Firma selbst schon wissen. Denn sie ergänzt auf dem Rücksendeschein den Hinweis: „Es kann vorkommen, dass ein Kurierdienst den Versand an die Adresse nicht unterstützt. In diesem Fall versuchen Sie es bitte mit einem anderen Kurierdienst“. Warum diese Vorgehensweise strafbar ist, erklärt ein Zollexperte.

Zoll besser nicht betrügen

„Bei der geforderten Wertangabe von maximal vier Euro handelt es sich wohl um eine falsche Angabe für den chinesischen Zoll, um dort möglicherweise Einfuhrabgaben zu umgehen“, verrät Andre Lenz von der Generalzolldirektion Bonn gegenüber der „Bild“. Das ist nämlich Betrug. „Solche Aufforderungen könnten durchaus strafrechtlich relevant sein.“ Es könnte sogar bis zu einer Freiheitsstrafe kommen, in China mindestens fünf Jahre.

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Seit zwei Jahren musst du ab dem ersten Euro Abgaben für die zurückgeschickte Ware zahlen. Der Zoll drückt jedoch bei einem Warenwert bis 5,23 Euro ein Auge zu. „Das könnte eine Erklärung sein, dass hier ein geringerer Betrag – vier Euro beziehungsweise USD – in das Rücksendeformular eingetragen werden soll. So bleibt man in jedem Fall unter einem Euro der Abgabe“, vermutet eine Sprecherin der Verbraucherzentrale.

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