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Aldi, Rewe und Co: Videoüberwachung auf Parkplätzen – das müssen Kunden jetzt beachten

Mithilfe von Kameras wollen Aldi, Rewe und Co. Falschparker zur Kasse bitten. Was Kunden dabei wissen sollten, erfährst du hier.

© IMAGO / Bihlmayerfotografie

Aldi: Die reichste Familie Deutschlands

Das Vermögen der Aldi Familie ist mit über 54 Milliarden Euro das höchste im Land. Doch wer steckt eigentlich hinter dem Namen?

Schon lange sind Falschparker Discountern und Supermärkten ein Dorn im Auge. Kunden werden bei Aldi, Rewe und Co. in der Regel konsequent auf die geltenden Parkregeln hingewiesen. Bislang erfolgte die Kontrolle durch Parkscheiben, Parksensoren und auch Parktickets.

Doch nun setzen Aldi, Rewe und Co. immer mehr auch auf Videoüberwachungen. Damit sollen Parksünder noch besser ermittelt werden. Für Übeltäter kann das teuer werden.

Aldi, Rewe und Co: Videoüberwachung zieht Falschparker aus dem Verkehr

Wie „focus.de“ berichtet, setzten in Stuttgart erste Filialen von dm, Rewe und Aldi auf die Videoüberwachung. Dabei werden die Auto-Kennzeichen bei Einfahrt und Ausfahrt mitsamt der Uhrzeit erfasst. Wer sein Auto länger als drei Stunden auf dem Supermarkt-Parkplatz abstellt, hat beim Zurückkommen ein Knöllchen unterm Scheibenwischer kleben.

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Die Discounter und Supermärte engagieren oftmals private Unternehmen, um Pendler oder Mitarbeiter benachbarter Geschäftsräume zur Kasse zu bitten. Für Kunden von Aldi, Rewe und Co. kann selbst das schlichte Vergessen der Parkscheibe oder der Uhrzeit teuer werden. Zwischen 30 bis 70 Euro kostet das Verwarngeld auf dem Aldi-Parkplatz laut „Focus.de“. Doch eine Chance haben Autofahrer noch. Wer tatsächlich in der Filiale einkaufen war, kann sich gegen Vorlage des Kassenbons ein Stornoformular geben lassen. Dadurch kann die Zahlung gegebenenfalls abgewendet werden.


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Doch es geht auch noch schlimmer: Das Fahrzeug wird abgeschleppt. Das Recht dazu hat der Grundstückseigentümer auf seiner Seite. Die Kosten für den Abschleppdienst variieren zwischen 120 und mehreren hundert Euro – abhängig von der Region, dem Wochentag und der Uhrzeit. Den Wagen kriegen die Betroffenen meistens erst wieder, wenn sie die Rechnung beglichen haben. Ist der Fahrer nicht zu ermitteln, muss immer der Halter des Autos für die Kosten aufkommen.