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Bürgergeld: Jobcenter lässt Mutter hängen – wegen verdächtiger Fotos in der Wohnung

Ein Hausbesuch vom Jobcenter bringt die Mutter eines Sohnes in die Bredouille. Bekommt sie nun kein Bürgergeld mehr?

Kein Bürgergeld mehr für eine Mutter?
© IMAGO/photothek

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Eine Bürgergeld-Bezieherin ist mit den Nerven am Ende. In einer Facebook-Gruppe zum Thema Bürgergeld packt sie aus: „Ich bin ein wenig aufgelöst, da ich nicht weiß, wie ich den September überhaupt überbrücken soll.“

Ihr Problem betrifft auch andere. Es geht darum, dass das Jobcenter Zweifel an ihren Angaben hat. Das Privatleben ist nicht mehr ganz privat, wenn man staatliche Gelder beantragt.

Bürgergeld: Jobcenter-Mitarbeiter stattet Hausbesuch ab

Die Frau schildert, dass sie mit ihrem Sohn zusammen in einer Wohnung lebt. Der Vater des Sohnes, ihr Partner, lebt in einer getrennten Wohnung. „Das Jobcenter behauptet, wir würden zusammen leben“, schreibt sie nun. Auch einen Hausbesuch von einem Sachbearbeiter gab es schon – dabei erhärterte sich der Verdacht. Ein verdächtiges Indiz aus Sicht des Jobcenter-Mitarbeiters: In der Wohnung sind „überall Bilder von uns als Familie“. Doch der Mann übernachte nur am Wochenende bei ihr, beteuert sie.

Obwohl ihr Partner berufstätig ist, keine Leistungen vom Amt bezieht und eine eigene Miete zu zahlen hat, wolle das Jobcenter nun, dass sie einen gemeinsamen Bürgergeld-Antrag als Bedarfsgemeinschaft stellen. Das verstehe sie nicht. „Jetzt bin ich mittellos mit Kind!“, klagt sie.

Amt will Betrugsfälle aufdecken

Die Community in der Facebook-Gruppe zeigt sich wenig überrascht vom Vorgehen des Amtes. Die meisten raten ihr, einen Anwalt für Sozialrecht aufzusuchen, um ans Bürgergeld zu kommen.

„Bedarfsgemeinschaft: Gemeinschaft von Menschen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften.“

„Lebt sie oder er mit anderen Menschen zusammen und übernehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie gemeinsam die Bedarfsgemeinschaft.“

Quelle: arbeitsagentur.de

„Beim Jobcenter geht es nie um die Meldeadresse, sondern um den gewöhnlichen Aufenthalt. Sollte dieser nachweisbar bei dir sein, wäre eine Zusammenlegung als Bedarfsgemeinschaft sogar rechtens“, meint eine Kommentatorin. Doch ist das nachweisbar? „Steht bei dir auch nur eine Zahnbürste von ihm oder Ähnliches, geht das Amt von einer Bedarfsgemeinschaft aus“, schreibt eine weitere. Schließlich würden normale Besucher keine eigenen Zahnbürsten mitbringen.


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Andere Kommentatoren zeigen auch Verständnis für das Amt angesichts dieser ungewöhnlichen Familienkonstellation. Es gehe schließlich darum, Betrugsfälle aufzudecken. Kontrollen hätten durchaus ihre Berechtigung. Möglicherweise habe sie ein Nachbar beim Jobcenter verpfiffen, wird spekuliert.