Obwohl seit einigen Wochen jeder in Duisburg eine Impfung gegen das Coronavirus bekommen kann, steigen die Inzidenzen weiter an.
Jetzt ist eine Grenze endgültig gefallen – und das bedeutet für die Stadt Duisburg und ihre Bewohner wieder eine Reihe von Einschränkungen.
Duisburg: Kontaktbeschränkungen und Testpflicht
Zwar diskutieren in Politik und Gesellschaft gerade viele Menschen darüber, die Inzidenzwerte durch Alternativen zu ersetzen oder die Grenzen anzuheben, passiert ist aber noch nichts. Das heißt für die Städte, die wieder Inzidenzen von über 35, 50 und 100 haben, strenge Einschränkungen.
Jetzt ist auch Duisburg betroffen: Seit mehr als acht Tagen liegt die Inzidenz in der Stadt über 35.
Welche Regeln jetzt gelten:
Duisburg: Neue Kontaktbeschränkungen
- Es dürfen sich nur noch Menschen aus maximal drei Haushalten treffen. Auf die Personenanzahl kommt es dabei nicht an. Dazu kommen dürfen weitere Menschen, wenn sie geimpft oder genesen sind.
- Außerdem dürfen sich zehn Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen, sofern sie einen Negativ-Testnachweis haben. Auch hier zählen Geimpfte und Genesene nicht hinzu.
- Treffen sich nur Geimpfte oder Genesene, gibt es keine Personen- oder Haushaltsbegrenzung.
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Das ist die Stadt Duisburg:
- frühste schriftliche Erwähnung im Jahr 883
- fünftgrößte Stadt in NRW, besteht aus sieben Stadtbezirken
- hat rund 498.686 Einwohner (Stand: Dezember 2019)
- Duisburger Hafen gilt als größter Binnenhafen der Welt
- fast ein Drittel des in Deutschland erzeugten Roheisens stammen aus den acht Duisburger Hochöfen
- Sehenswürdigkeiten unter anderen: Landschaftspark Duisburg-Nord, Tiger & Turtle – Magic Mountain, Sechs-Seen-Platte
- Oberbürgermeister ist Sören Link (SPD)
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Duisburg: Gastronomie, Saunen und Co.
- Für die Außengastronomie ist kein Test notwendig.
- Wer hingegen innen essen möchte, muss einen der 3G-Nachweise vorlegen können (geimpft, getestet, genesen). Das gilt auch für Schwimmbäder, Saunen, Indoorspielplätze, Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks, Spielbanken, Ausflugsschiffe, Kutschen oder historische Eisenbahnen.
- Sitzt man im Restaurant nicht an seinem Platz, gilt die Maskenpflicht.
- Clubs, Diskotheken und Bordelle sowie Swingerclubs dürfen nicht mehr geöffnet werden
Duisburg: Das gilt im Sport und bei Kulturveranstaltungen
- Kontaktsport ist im Außenbereich nur noch mit bis zu 25 Menschen erlaubt, innen bis zu zwölf Personen.
- Sportliche Betätigungen ohne Kontakt sind weiter ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich.
- In Innenräumen muss der Mindestabstand eingehalten werden
- Es ist ein Negativ-Nachweis erforderlich, außerdem die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer.
- Veranstaltungen außen und innen sowie Vorstellungen in Theatern, Opern und Kinos sind mit bis zu 500 Menschen erlaubt. Allerdings nur mit negativem Test und einem festen Sitzplatz.
- Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt und brauchen keinen Negativ-Nachweis.
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Duisburg: Einzelhandel, Dienstleistungsgewerbe, Handwerker, Kosmetikstudios
- Im Einzelhandel ändert sich zunächst bis auf die Begrenzung der Personen pro Quadratmeter Verkaufsfläche nicht. Wer weniger als 800 Quadratmeter Fläche hat, für den gilt: Ein Kunde pro 10 Quadratmeter, bei größeren Geschäften gilt ein Kunde pro 20 Quadratmeter.
- Für Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann keine Maske getragen werden kann, muss ein Negativnachweis vorgelegt werden (Bartrasur, Gesichtsbehandlung).
- Eine Testpflicht für Geimpfte und Genesene gibt es nicht.
Duisburg: Hochzeiten und Beerdigungen
- Bestattungen sind ohne Personenbegrenzung zulässig.
- Abstände dürfen zwischen nahen Angehörigen unterschritten werden.
- In geschlossenen Räumen muss eine Maske getragen werden. Das gilt auch für Zusammenkünfte im Freien, wenn mehr als 25 Personen anwesend sind.
- Auch Beerdigungskaffees sind erlaubt. Dabei dürfen im Freien maximal 100 und in Innenräumen maximal 50 Gäste zusammenkommen. Neben einem Negativtest ist auch eine Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. An festen Sitzplätzen dürfen die Abstandsregeln unterschritten werden. Auch hier gilt: Es muss rückverfolgbar sein, wer neben wem gesessen hat.
- Regelungen für Trauungen sind dieselben!
- Allerdings sind Partys (laute Musik, Tanzen) sind nicht erlaubt! Sie sind auch in der eigenen Wohnung untersagt!
- Negativtests entfallen für Geimpfte und Genesene, sie zählen auch nicht zur Gesamtzahl der Gäste!
Fürs erste gelten diese Regelungen bis zum 19. August. Dann läuft die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW aus. Es könnte also sein, dass sich die Duisburger dann noch einmal umstellen müssen.
Genauere und weitere Anweisungen finden sich auf der Seite der Stadt Duisburg >>> (evo)