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Essen: AfD jubelt über Gerichtsbeschluss – Partei darf in die Grugahalle

Die Entscheidung steht. Die AfD darf nach einem Beschluss des Gelsenkirchener Verwaltungsgericht ihren Bundesparteitag in der Essener Grugahalle abhalten.

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Bittere Pille für Essen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Stadt der AfD die Grugahalle für den AfD-Bundesparteitag Ende Juni zur Verfügung stellen muss.

Der Rat der Stadt Essen hatte mit einem Beschluss am 29. Mai versucht, den Parteitag nur dann zu erlauben, wenn die AfD sich rechtlich verpflichtet, strafbare und insbesondere verfassungsfeindliche Äußerungen aus dem Kreis der Teilnehmenden zu verhindern. Nachdem die Partei das abgelehnt hatte, kündigte die Messe Essen GmbH den Vertrag mit der AfD. Den Vorgang schätzt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als nicht rechtmäßig ein. Doch damit ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

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Essen: Darum entscheidet das Gericht pro AfD

Hintergrund der Entscheidung im Eilverfahren: Die AfD müsse laut Gericht die gleichen Rechte eingeräumt bekommen wie alle anderen Parteien. „Der Zugang darf nur versagt werden, wenn bei Nutzung die Gefahr der Begehung strafbarer Handlungen besteht“, erklärte das Verwaltungsgericht. Wenn Parteien vom Bundesverfassungsgericht nicht als verfassungswidrig eingestuft wurden, gebe es strenge Anforderungen bezüglich einer „Gefahrenprognose“ für solche Strafbestände.


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„Das Gericht konnte keine hinreichende Tatsachengrundlage erkennen, die die erforderliche hohe Wahrscheinlichkeit von Rechtsverletzungen hätte begründen können“, heißt es nun in der Begründung des Gerichtsbeschlusses am Freitag (14. Juni). Weitere Anträge der AfD-Fraktion bezogen auf die aus ihrer Sicht rechtswidrigen Vorgänge rund um den Ratsbeschluss wies das Gericht ab.

Noch Hoffnung für die Stadt Essen

Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Die Stadt Essen kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW einlegen. Noch ist unklar, ob die Stadt diesen Weg geht.


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Außerdem steht am Montag (17. Juni) noch ein weiterer Prozess vor dem Landgericht Essen aus (mehr dazu hier >>> ). Hier wird ein Urteil am selben Tag erwartet. Die AfD hatte bereits im Vorfeld angekündigt, dass sie in jedem Fall bei der jeweiligen nächsthöheren Instanz in Berufung gehen werde, falls sie einen der Prozesse verliere. Es gebe keinen „Plan B“ für einen anderen Standort. (mit dpa)

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