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McDonald’s in Duisburg erteilt Kunden Hausverbot! Brief geht viral – „Alles scheiße“

Mit einer verbotenen Aktion wollte sich ein Kunde in einem McDonald’s in Duisburg durchmogeln. Doch das Unternehmen reagierte hart.

McDonald's in Duisburg Filiale am Hbf
© IMAGO / Jürgen Ritter

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Um Hausverbot zu bekommen, muss man schon was Heftiges angestellt haben. Ein McDonald’s-Kunde hat das Kunststück jüngst geschafft. Er darf nun keine der McDonald’s-Filialen in Duisburg mehr betreten.

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Doch womit hat er dieses Urteil verdient? DER WESTEN hat bei McDonald’s in Duisburg nachgehakt und eine schockierende Antwort erhalten. Eines vorweg: Der Rausschmiss und die Verbannung sind definitiv nicht grundlos.

McDonald’s in Duisburg: Hausverbot-Brief geht viral

Ein Schreiben vom Fast-Food-Riesen macht zurzeit die Runde in den sozialen Medien. „Alles scheiße, kann wer telen?“, teilt ein Nutzer ein Foto von dem Brief bei Twitter. Der Kunde – sein Name wurde aus Gründen der Privatsphäre geschwärzt – erhielt das Schreiben Ende März.

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„Hiermit erteilen wir Ihnen generelles Hausverbot für unsere vier Duisburger McDonald’s Restaurants sowie für die Verwaltung in der Tiergartenstraße“, heißt es darin. „Sollten wir Sie noch einmal auf unseren Betriebsgeländen vorfinden, werden wir unmittelbar Anzeige wegen Hausfriedensbruchs bei der Polizei erstatten.“ Unterschrieben ist der Brief vom Geschäftsführer der Franchise-Zweigstelle in Duisburg.

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Kunde erhält nach krasser Aktion Hausverbot

Auf Anfrage von DER WESTEN hat die Pressestelle des Franchise-Unternehmens eine Stellungnahme zu dem Vorfall abgegeben. Offenbar gab es für das Hausverbot einen guten Grund. „Unser Franchise-Nehmer hat uns darüber informiert, dass der Verfasser des Posts in seinem Restaurant Mehrwegbecher gestohlen und im Nachgang versucht hat, diese wieder gegen Pfand zurückzugeben.“


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Aufgrund des Betrugsversuchs hatte sich der Geschäftsführer in Duisburg dazu entschlossen, das Hausverbot zu erteilen. Denn das Verhalten sei absolut nicht „akzeptabel“ gewesen, so eine Pressesprecherin.