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Duisburg: Blutbad bei John Reed – neue erschreckende Details enthüllt

Im Fall der blutigen Messerattacke in einem Fitnessstudio in Duisburg sind nun weitere schockierende Erkenntnisse aufgekommen.

John Reed Duisburg
© Stefan Arend / FUNKE Foto Services

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Nach Wochen kommt wieder Bewegung in den blutigen Fall vom 18. April 2023 in Duisburg. Damals hatte der Beschuldigte Maan D. im Fitnessstudio John Reed ein Massaker veranstaltet und drei Personen lebensbedrohlich mit einem Messer verletzt.

Die Generalbundesanwaltschaft (GBA) hat den 26-Jährigen nun angeklagt. Jetzt ist auch sein Motiv bekannt und weitere schreckliche Details zum Tattag in Duisburg wurden aufgedeckt.

Duisburg: Fitnessstudio-Blutbad mit islamistischem Motiv

Nachdem die Ermittler bereits Ende April Hinweise auf dem Handy des Tatverdächtigen gefunden hatten, reagiert nun auch die Bundesanwaltschaft. Die Anklage vom 30. August lautete auf ein möglicherweise islamistisches Motiv für die Messerattacke in Duisburg. Der syrische Staatsangehörige Maan D. wurde vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf angeklagt.


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Er soll sich des Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen schuldig gemacht haben sowie gefährlicher und schwerer Körperverletzung. Zudem liegen Beweise vor, dass er Anhänger des „Islamischen Staats“ ist, einer terroristischen Vereinigung mit radikaler islamistischer Glaubensrichtung. Darum dürfte er die Tötung „Ungläubiger“ in Deutschland als seinen Beitrag zum Jihad angesehen haben.

So brutal ging Maan D. vor

Wie bereits bekannt, soll der Beschuldigte eine gute Woche vor der Tat im John Reed – am 9. April – in der Duisburger Altstadt einen Passanten getötet haben. Ebenfalls mit einem Messer habe er nach neuester Erkenntnis mindestens 28 Mal zugestochen – in Bauch, Kopf und Nacken. Das Opfer verstarb noch am gleichen Tag. Auch im Fitnessstudio soll er mehrmals zugestochen haben, auch auf einen Ersthelfer.


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Deshalb befindet sich der Tatverdächtige bereits seit dem 24. April in Untersuchungshaft, zunächst auf einen Haftbefehl des Duisburger Amtsgerichts hin und später des Bundesgerichtshofs. Die „besondere Bedeutung des Falls“ hatte die Bundesanwaltschaft zur Übernahme des Falls bewegt.