Ein Schild hat es den Anwohnern in Dortmund angetan. Denn sie kommen beim besten Willen nicht hinter seine Bedeutung. Ein weißes „P“ auf blauem Grund zeigt noch eindeutig: Hier geht es um ein Parkplatzschild.
Darunter allerdings sind schwarz auf weiß vier Personen, zwei Frauen und zwei Männer, abgebildet. Die scheinen um ein in der Mitte durchgesägtes Auto zu tanzen. Du hast keine Ahnung, was das bedeuten soll? Da bist du in Dortmund längst nicht der Einzige.
Dortmund: Mysteriöses Verkehrsschild – DAS bedeutet es
Selbst der Rechtsdezernent der Stadt, Norbert Dahmen, musste lange überlegen. Und dem Oberbürgermeister Thomas Westphal ist es nicht einmal bekannt. Dabei steht es bereits seit über einem Jahr an mehreren Orten in der Stadt.
In den sozialen Netzwerken rätseln viele darüber. Einige Erklärungen zielen auf ein Schild für einen „Familienparkplatz“ ab oder Ähnliches. Doch das ist Quatsch. Das Verkehrszeichen weist auf einen Parkplatz hin, der ausschließlich fürs Carsharing gedacht ist. Lediglich Fahrzeuge von Carsharing-Anbietern dürfen dort kostenlos parken.
So viel kostet dich das Falschparken
In der Stadt stehen mittlerweile 24 dieser Schilder, unter anderem in der City, im Kaiserstraßenviertel, Kreuzviertel, an der Markgrafenstraße und am Schildplatz im Stadtteil Hörde. Insgesamt plant die Stadt 36 solcher Stellplätze an 18 Standorten.
Noch bis Ende Februar hatte die Stadt allerdings ein Auge zugedrückt, wenn jemand sein Privatauto auf einem solchen Parkplatz abgestellt hatte. Denn das ist eigentlich verboten. Doch wenn du jetzt nicht aufpasst, kann es richtig teuer werden.
Zunächst droht ein Bußgeld von 55 Euro bei Nicht-Beachtung des Parkgebots. Dann kommen noch Abschleppkosten und eine Verwaltungsgebühr dazu. Insgesamt musst du 372 Euro bezahlen, wenn du dich nicht an die Regeln hältst.
Stadt muss etliche Autos abschleppen
Laut einem Stadtsprecher ist es bis dato schon recht häufig vorgekommen, dass Falschparker auf den Carsharing-Plätzen stehen. „Bis heute wurden 358 Verwarnungsgelder erhoben und 292 Abschleppmaßnahmen eingeleitet, allein im Zusammenhang mit Carsharing-Parkplätzen“, teilt er am Mittwoch (26. Oktober) gegenüber den „Ruhr Nachrichten“ mit.
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„Diese Plätze sind ausschließlich einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Stehen diese Plätze nicht für den Personenkreis zur Verfügung, funktioniert das Konzept Carsharing nicht.“ Der Rechtsdezernent Norbert Dahmen hätte sich ein eindeutigeres Schild gewünscht, erklärt er den „Ruhr Nachrichten“. Vielleicht würden dann auch weniger Autofahrer falsch parken.