In Dortmund haben am Sonntagvormittag (27. November) dutzende Menschen vor einer neuen Abtreibungsklinik im Stadtteil Körne demonstriert. Laut der freien Journalistin Sophia Schädel sollen sich in der Spitze 60 Abtreibungsgegner vor der Klinik versammelt haben. Statt Redebeiträgen sei viel über die „Frucht des Leibes“ gebeten und gesungen worden.
Auf Inhalte sollten vorbeilaufende Passanten also in Dortmund vergeblich warten. Es gab wie erwartet viel Gott und wenig Fakten.
Dortmund: Verstörender Demo-Aufruf
Der Bedarf in Dortmund ist da. Im Sommer hatte der „Nordstadtblogger“ darüber berichtet, dass es in der größten Ruhrgebietsstadt lediglich noch drei Ärztinnen gab, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen konnten. 2012 seien es noch neun Mediziner gewesen. Und das bei knapp 1.300 notwendigen Beratungen im Jahr 2021.
Mit der neuen Praxis im ehemaligen „Körne-Kaufland-Center“ sollte sich das Versorgungsangebot im Ruhrgebiet verbessern. Doch gegen die neue Abtreibungsklinik erhob sich Widerstand aus einer kleinen radikal-religiösen Szene.
Deren Wortwahl ist absolut abstoßend. So riefen Gläubige auf der internationalen katholischen Plattform „Gloria.tv“ zum Protest am Sonntag in Dortmund auf. Sie sprechen von „Tötungskliniken“ und ziehen bei der neuen Praxis in Dortmund sogar einen Vergleich zur Judenvernichtung im Dritten Reich: Die Abtreibungsklinik wird unerträglicherweise als „Körne-Babycaust-Center“ bezeichnet!
Radikale wollen 4. Weltkrieg in Dortmund verhindern
Nach Ansicht der Protestierenden werde das Menschenrecht auf Leben für Ungeborenes Leben eingeschränkt. In Dortmund habe man das „Gebet als friedliche Waffe“ gegen „die Zerstörer der Welt“ setzen wollen. Auf diese Weise wolle man den 4. Weltkrieg verhindern.
Wer sich jetzt fragt, wann der 3. Weltkrieg stattgefunden haben soll, wird von den Protestierenden „aufgeklärt“. Nach Ansicht der radikalen Abtreibungsgegner tobe der 3. Weltkrieg bereits – gegen ungeborenes Leben.
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Das sieht der Gesetzgeber allerdings anders. In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach Paragraph 218 des Strafgesetzbuches zwar grundsätzlich rechtswidrig. Allerdings ist die Abtreibung nach Einhaltung der Beratungsregeln innerhalb von zwölf Wochen nach Empfängnis erlaubt. Dazu müssen sich Schwangere mindestens drei Tage vor dem Eingriff eine Beratung an einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle vorweisen.
Medizinische und kriminologische (z.B. Vergewaltigung) Gründe können einen Schwangerschaftsabbruch auch nach der zwölften Woche noch möglich machen. Mit Holocaust-Vergleichen dürfte sich daran wohl vorerst nichts ändern.