Mit gesenktem Blick sitzt Ahmad A. (34) auf der Anklagebank. Er steht wegen versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht, ihm drohen bis zu 15 Jahre Haft. Am 16. Januar stach er in Herten (Ruhrgebiet) seine Ex-Frau (33) mit einem Messer brutal nieder. Sie brachte den gemeinsamen Sohn (5) zur Kita (mehr hier).
Laut Staatsanwaltschaft Bochum soll er der Mutter aus dem Ruhrgebiet, die das alleinige Sorgerecht für das Kind hat, aufgelauert haben. Danach versuchte er, ihr das Kind zu entziehen. Er nahm den Jungen an sich, rannte dann los – das spätere Opfer lief hinterher, schrie laut um Hilfe. Daraufhin brannten beim Ägypter alle Sicherungen durch: Er zückte ein Messer, soll mindestens zwölfmal auf die Frau eingestochen haben.
Ruhrgebiet: Prozess-Hammer! Richter liest Brief von Messerstecher vor
Danach flüchtete er nach Tschechien, ließ Sohn und Opfer, das lebensgefährliche Verletzungen davon trug, einfach zurück. Erst eine Not-OP rettete der Frau das Leben. Im Prozess selbst tut sich der 34-Jährige schwer, sich zu beherrschen, redet immer wieder während Zeugenaussagen dazwischen. Selbst seine beiden Verteidiger haben Mühe, ihn zurückzuhalten.
Als am Freitag (15. Dezember) eine Zeugin, die mit dem Sorgerechtsstreit des Ex-Paares betraut war, ihre Aussage beendete, ergriff der Richter das Wort. Er überraschte die Beteiligten, sagte zum Angeklagten: „Herr A., ich habe heute morgen einen Brief von Ihnen auf meinem Schreibtisch gefunden. Daraus lese ich jetzt vor.“ Was danach folgte, schockierte sogar die Verteidiger!
Sogar die Verteidiger sind schockiert
Denn: Der Angeklagte fordert den Austausch seiner beiden Pflichtverteidiger! Er schildert dem Gericht seine Gründe: „Jeder ist gegen mich, keiner hilft mir. Meine Argumente werden nicht ernst genommen, meine Beweise nicht. Ich muss immer nur ruhig bleiben, darf nichts sagen! Ich habe nicht das Gefühl, dass sie für mich arbeiten.“
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Seine beiden Verteidiger schauen sich an, wirken überrascht und schockiert, müssen schmunzeln. Und auch der Richter schaut perplex drein, klärt dann auf: „Schauen Sie mal, Herr A. Ihre beiden Verteidiger sind vom Staat bestellt und haben auch dem Staat gegenüber eine Verpflichtung. Sie können nicht einfach einen Prozess platzen lassen, das wäre mit hohen Kosten verbunden, die sie persönlich begleichen müssten.“
Und weiter: „Nur, weil Sie das Gefühl haben, dass Ihre Verteidiger ’nicht gut genug‘ seien, so will ich das mal formulieren, ist das kein ausreichender Grund, um sie abzuberufen.“ Der Prozess wird fortgesetzt – mit beiden Pflichtverteidigern…