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ÖPNV-Streik in NRW: Tarifverhandlungen gescheitert – mit diesen Auswirkungen

Die Tarifverhandlungen zwischen Verdi und den Arbeitgebern sind gescheitert. Der ÖPNV-Streik in NRW soll vorerst ausgesetzt werden.

ÖPNV-Streik in NRW: Die Tarifverhandlungen sind gescheitert.
© IMAGO/Panama Pictures

Deutsche Bahn 2023 noch unpünklticher als im Vorjahr

Die Züge der Deutschen Bahn sind im vergangenen Jahr noch unpünktlicher als im Vorjahr gewesen. Mehr als jeder dritte Zug im Fernverkehr war 2023 nach Angaben des Konzerns verspätet. Die Pünktlichkeitsquote lag bei nur noch 64 Prozent.

Aufatmen bei Pendlern in NRW. Zwar sind die Tarifverhandlungen zwischen Verdi und den kommunalen Arbeitgebern ergebnislos beendet worden. Dennoch ist ein Ende der ÖPNV-Streiks in NRW in Sicht. So gab Verdi in der Nacht auf Dienstag (16. April) bekannt: „Nach intensiven Verhandlungen haben wir dem Schlichtungsvorschlag der Arbeitgeber schweren Herzens zugestimmt“, so die Gewerkschaft.

Damit sollen die Streikmaßnahmen ab Mittwoch (17. April) und für die Zeit der Schlichtung ausgesetzt werden. Das Schlichtungsverfahren werde in den kommenden Tagen auf den Weg gebracht.

ÖPNV-Streik in NRW nur noch am Dienstag

Die Gewerkschaft hatte zuvor noch für Montag (15. April) und Dienstag (16. April) zu Streiks bei den Verkehrsbetrieben in verschiedenen Städten in NRW aufgerufen. Wie Verdi mitteilte, sollen am Dienstag die Betriebshöfe in Geilenkirchen (Westverkehr), im Rhein-Erft-Kreis (REVG), Mönchengladbach und Viersen (NEW Mobil), Gelsenkirchen (Bogestra), Essen (Ruhrbahn), Lüdenscheid und Plettenberg (MVG), Bielefeld (Mobiel) und Gütersloh (Stadtbus Gütersloh) bestreikt werden, wir berichteten darüber hier.


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Auf den verschiedenen Linien der betroffenen Unternehmen ist mit Ausfällen und Verspätungen zu rechnen. Für die rund 30.000 Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr in NRW fordert Verdi Entlastungstage. Außerdem solle es einen identischen Ort für Arbeitsbeginn und -ende geben und verschiedene Verbesserungen bei Überstunden, Zulagen und Sonderzahlungen. (Mit dpa)