Ein unglaublicher Fall wird in NRW Anfang April vor Gericht ausgetragen. Dabei geht es um einen versuchten Mord an einem 54-jährigen Vater.
Eine Familie soll seine Ermordung in Auftrag gegeben haben – die Attentäterin ist ein 14-jähriges Mädchen. Von diesem unfassbaren Angriff in Herne (NRW) berichtet die „WAZ“.
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NRW: Mordauftrag an Minderjährige
Eine Familie aus Herne soll doch tatsächlich ein gerade einmal 14 Jahre altes Mädchen mit einem Mord beauftragt haben. Die beteiligte Mutter und ihre damals jeweils 14 und 16 Jahre alten Söhne hatten ihr Geld dafür geboten, wenn sie den Familienvater mit einer Machete töten würde.
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Der Angriff am 24. Oktober 2022 scheiterte jedoch teilweise – der 54-Jährige verlor „lediglich“ einen Finger. Doch die Ärzte konnten den abgetrennten Finger wieder annähen. Gegen 4.50 Uhr erlebte die Polizei das reinste Chaos an der Poststraße in Herne-Mitte. Im Schlaf und Beisein seines jüngeren Sohnes war der Vater überfallen worden. Die Beamten griffen die 14-Jährige auf – allerdings war damals noch nicht klar, welche Rolle sie in dem Durcheinander spielte.
Frau wollte die Scheidung
„Sie sollen unterschiedliche Menschen angeheuert haben“, sagt der Vorsitzende Richter vom Landgericht Bochum gegenüber der „WAZ“ über die angeklagten Familienmitglieder aus. „Es sollen auch Geldzahlungen geflossen sein“, so Volker Talarowski. Warum die Familie den Vater tot sehen wollte, wird wohl erst vor Gericht geklärt werden können.
Ein mögliches Motiv wäre die Trennung und die versuchte Scheidung der Frau von ihrem Mann, nachdem er sie lange Zeit gewaltsam behandelt habe. Das soll das Opfer womöglich nicht akzeptiert haben. Sie war nach Berlin verzogen, um sich dort ein neues Leben aufzubauen. Die mutmaßlich angeheuerte 14-Jährige kommt ebenfalls aus der Hauptstadt.
So geht es weiter für die Angeklagten
Während sich die Mutter aktuell auf freiem Fuß befindet, sitzen ihre beiden Söhne in einer Jugendeinrichtung in Untersuchungshaft. Für sie würde im Fall einer Verurteilung das Jugendstrafrecht zum Einsatz kommen. Darum findet die komplette Verhandlung auch vor einer Jugendstrafkammer statt. Ebenfalls in U-Haft befindet sich ein Herner, der den Mordauftrag entgegengenommen haben soll. Die 14-jährige Berlinerin wird nach aktuellem Stand nicht angeklagt. Sie muss sich gegebenenfalls in Berlin vor einem Gericht verantworten.
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Am 4. April wird die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Bochum beginnen. Weitere Verhandlungstermine sind bis Juni vorgesehen. Mehr zu den Tathintergründen und den Ermittlungen der Polizei kannst du bei der „WAZ“ nachlesen.