Ein maßgeblicher Auslöser war die islamistisch motivierte Messer-Attacke von Solingen: Seit dem 16. September führt die Bundespolizei an der NRW-Grenze zu den Niederlanden Kontrollen durch. Ein zentrales Ziel ist es, illegale Migration zu unterbinden. Kritiker führen an, dass dies kaum gelingt – beziehungsweise dass durch die Kontrollen sogar an anderer Stelle neue Probleme auftreten können (>>> hier die Einzelheiten). Ungeachtet dessen gehen den Beamten aber auch Straftäter ins Netz, die sie sonst vielleicht nicht erwischt hätten.
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Am Donnerstag (26. September) zum Beispiel kontrollierten Beamte der Bundespolizei auf der Autobahn A40 unweit der niederländischen Grenze Fahrzeuge. Routine für die Einsatzkräfte. Doch gleich zweimal wurde es ernst.
NRW: Männer aus Rumänien und Albanien gehen Polizei ins Netz
Die erste Kontrolle am westlichen Rand von NRW fand um 13.15 Uhr auf dem A40-Rastplatz Parkplatz Tomm Heide bei Wachtendonk statt. Beim Abgleich der Daten eines 20-jährigen Beifahrers mit der Fahndungskartei stellten die Beamten fest: Der Mann aus Rumänien wird von der Staatsanwaltschaft Essen mit Haftbefehl gesucht.
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Zuvor hatte das Amtsgericht Gelsenkirchen gegen ihn einen Strafbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein erlassen. Er sollte entweder 1.740 Euro Geldstrafe zahlen oder 58 Tage Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Doch dann die Überraschung: Der Vater des jungen Mannes zahlte die Geldstrafe, sodass dieser weiterreisen konnte und nicht ins Gefängnis musste.
Von der Autobahn ins Gefängnis
Ganz anders ging nur wenige Minuten später die Sache für einen 39-jährigen Mann aus Albanien aus. Auch er war als Beifahrer in einem Fahrzeug auf der A40 in NRW nahe Holland unterwegs, das die Bundespolizei um 13.45 Uhr stoppte. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor – ebenfalls wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte Haftbefehl erlassen, nachdem das Amtsgericht Frankfurt zuvor eine Geldstrafe in Höhe von 5.750 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 115 Tagen verhängt hatte. In diesem Fall kam allerdings kein großzügiger Familienangehöriger vorbei. Da der 39-jährige Albaner die Geldstrafe auch selbst nicht zahlen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
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Hintergrund zu den Kontrollen an den Grenzen von NRW zu den Niederlanden und auch Belgien: Auf Anordnung des Bundesinnenministeriums führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 Grenzkontrollen durch. Und zwar nicht nur direkt an der Grenze, sondern auf deutscher Seite bis zu 30 Kilometer weit ins Landesinnere hinein. Dabei sind die Beamten sowohl uniformiert als auch in zivil unterwegs. Sie wollen insbesondere Ausweichbewegungen von grenzüberschreitend agierenden Straftätern erkennen und den Fahndungsdruck auf hohem Niveau halten.