Seit geraumer Zeit ist in NRW und dem Rest von Deutschland Cannabis teilweise legal – und wie jetzt herauskommt, auch für Schüler und Lehrer! Der Bund hat volljährigen Schülern und Lehrern nicht verboten, die Droge mit in die Schule zu bringen.
Nach der Teillegalisierung von Cannabis kann man volljährigen Schülern und Lehrern nicht verbieten, die Droge dabei zu haben. Das hat das Schulministerium in einem Schreiben an alle Einrichtungen betont. Die Schulen in NRW sind aber dazu aufgefordert, in ihrer Hausordnung klarzustellen, dass Cannabis „unerwünscht ist“.
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NRW: Es gibt auch Grenzen
Das Ministerium beschreibt in seinem Erlass, dass volljährige Schüler und Lehrer durch das neue Bundesgesetz „bis zu 25 Gramm Cannabis in der Schule mit sich führen dürfen“. Es gibt nämlich ein großes Problem: Selbst mit der jeweiligen Hausordnung kann man laut Ministerium das Bundesrecht nicht aushebeln. Deswegen sollen die Schulen darauf hinweisen, dass das Mitbringen von Cannabis durch Volljährige unerwünscht ist.
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Doch es gibt auch Grenzen: Sind Minderjährige auf einer Klassenfahrt anwesend, darf in dessen Nähe nicht gekifft werden. Außerdem dürfen Lehrer kein Cannabis für den Unterricht in der Schule anpflanzen.
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„Ernsthafte Schwachstelle in unserem Bildungssystem“
Die Landeselternschaft der Integrierten Schulen (LEiS) bezeichnete es als „vollkommen unverständlich“, dass der Bund den Schulen keine Möglichkeit gegeben hat, „klare Verbote für den Besitz von Cannabis auszusprechen“. Der Vorsitzende Harald Amelang sagte: „Diese Lücke in den rechtlichen Rahmenbedingungen stellt eine ernsthafte Schwachstelle in unserem Bildungssystem dar und behindert die Schulen in ihrem wichtigen Auftrag, unsere Kinder und Jugendlichen zu schützen.“ (mit dpa)