Fast jeder Mieter in NRW wird mitbekommen haben, dass Ende Juni das Nebenkostenprivileg ausgelaufen ist. Millionen Menschen hatten damit die freie Wahl beim Fernsehempfang. Wer weiterhin fernsehen möchte, konnte einen neuen Kabelfernsehvertrag bei Vodafone, Telekom und Co. abschließen. Wer nicht fernsieht, muss jetzt weniger Nebenkosten zahlen. Eigentlich eine Win-Win-Situation für alle.
Doch ein Wohnungsunternehmen und ein Telekommunikationsanbieter nutzten diese Regelung dreist aus. Verbraucherschützer schalteten sich daraufhin ein.
Mieter in NRW erhielten dreiste Post
Die Kosten für den Kabelfernsehanschluss dürfen nicht mehr über die Nebenkosten umgelegt werden. Zahlreiche Anbieter buhlten deshalb um Kunden, die bei ihnen einen neuen Kabel-TV-Vertrag abschließen sollten. Doch nicht nur Briefe von Netzbetreibern flatterten einigen Mietern in NRW ins Haus. Das Wohnungsunternehmen LEG Wohnen NRW GmbH und der Telekommunikationsanbieter NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH verschickten auch Briefe an die Mieter.
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Darin informierten sie ihre Mieter über das Ende des Nebenkostenprivilegs und wiesen darauf hin, dass sie automatisch einen TV-Einzelnutzungsvertrag erhalten würden. In dem Schreiben wurde auch darauf hingewiesen, dass die Verbraucher sich „bequem zurücklehnen und selbst keinen eigenen Vertrag abschließen“ müssen, wie die Verbraucherzentrale NRW den Brief zitierte. Doch nett gemeint ist dieses Schreiben keinesfalls! Denn: „Was nach einem kundenfreundlichen Service klingt, ist in Wahrheit ein untergeschobener Vertrag“, kritisiert Felix Flosbach, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW.
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Betroffene Mieter sollten auf keinen Fall bezahlen
Schließlich haben Verbraucher mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs die Wahl, ob und wie sie TV-Angebote nutzen möchten. „Ohne ihre aktive Zustimmung können Kabel-Verträge nicht einfach fortgeführt werden“, stellten die Verbraucherschützer klar. Daher haben sie die beiden Übeltäter zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.
Für die betroffenen Mieter in NRW gilt: Wer ein entsprechendes Schreiben erhalten hat und mit dem Angebot nicht einverstanden ist, sollte den Anbieter oder seine Vermieter kontaktieren und dem Vertragsabschluss widersprechen. Wichtig ist auch, dass für die Betroffenen keine Zahlungsverpflichtung entsteht. Schließlich können Mieter selbst entscheiden, ob sie ihren Kabelanschluss behalten wollen oder nicht!