Noch nicht mal eine Woche liegt der tödliche Messer-Angriff auf einen Familienvater (†31) bei einer Kirmes in Münster zurück. Am vergangenen Samstagabend (18. März) hatte ein junger Mann ihn mit einem Messerstich ins Herz getötet. Nach einer bundesweiten Fahndung hatte sich der 21-Jähriger Tatverdächtige Yevgeni A. am Mittwoch (22. März) gestellt und seine mutmaßliche Tat gestanden.
Video-Aufnahmen der dramatischen Tat auf dem Münsteraner Volksfest „Send“ hatten den dringenden Tatverdacht zuvor auf Yevgeni A. gelenkt. Dieser lebte nach neusten Erkenntnissen erst seit kurzem in Münster (NRW). Doch nun kommen neue erschütternde Details ans Licht. Hätte der junge Mann gar nicht in Münster wohnen dürfen?
Stadt Münster und Landkreis Osnabrück liefern neue Details
Wie die weiteren Ermittlungen nun aufdecken, soll der gebürtige Kasache kein unbeschriebenes Blatt bei der Polizei gewesen sein. Der Tatverdächtige war laut Staatsanwaltschaft 2017 unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe verurteilt worden und hatte den Großteil verbüßt. Der Rest war zur Bewährung ausgesetzt worden, die Bewährungszeit aber noch nicht abgelaufen. Damals lebte Yevgeni A. noch im Kreis Coesfeld (Münsterland).
Als Teil der Bewährungsauflagen habe er sein bisheriges Umfeld im Kreis Coesfeld verlassen und in eine Betreute Wohngruppe im Landkreis Osnabrück ziehen müssen, wie ein Sprecher auf Nachfrage von DER WESTEN am Freitag (24. März) bestätigte. „Dann ist er im Juli 2021 zu uns gekommen und ist im Mai, nach einem knappen Jahr, aus dem Betreuten Wohnen in Osnabrück verschwunden, ohne zu sagen, wo er hingeht.“ Das habe die Ausländerbehörde des Kreises als Verstoß gegen die Bewährungsauflagen an das zuständige Amtsgericht Herford gemeldet. Wo sich der junge Mann zwischen seinem Wegzug aus der Wohngruppe und der Anmeldung in Münster aufhielt, sei nach wie vor unklar.
Weitere News:
Bei der Stadt Münster bestätigt man uns, dass der mutmaßliche Täter erst seit wenigen Wochen in Münster gemeldet war. Zum Zeitpunkt der Anmeldung habe die Stadt laut einem Sprecher „keine Kenntnis von Bewährungs- oder Aufenthaltsauflagen“ gehabt.
Yevgeni A. sollte abgeschoben werden
Schon vor seinem Umzug nach Niedersachsen war der 21-Jährige, der eine befristete Aufenthaltsgenehmigung hatte, durch den Kreis Coesfeld ausgewiesen worden. Er sollte nach Kasachstan abgeschoben werden, zudem sei ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt worden, sagte Michael Labrenz, Vorsitzender Richter des Verwaltungsgerichts Münster gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Dagegen habe er im Dezember 2020 geklagt und einen Eilantrag gestellt, dem bezüglich der Abschiebung stattgegeben worden sei.
Bis zur Entscheidung des Gerichts könne der 21-Jährige nicht abgeschoben werden. Einen Termin für die Verhandlung gebe es noch nicht. Unklar sei auch, welche Ausländerbehörde aktuell zuständig sei. Die Stadt Münster verweist auf unsere Nachfrage auf den Landkreis Osnabrück. „Die ausländerrechtliche Zuständigkeit liegt daher noch beim Landkreis Osnabrück, wo der mutmaßliche Täter auch seinen aktuellen Aufenthaltsstatus erhalten hat.“ (mit dpa)