Wieder wurde Köln von einer nächtlichen Explosion erschüttert! Am frühen Mittwochmorgen (18. September) explodierte es gegen 5 Uhr im Bekleidungsgeschäft „LFDY“ auf der Ehrenstraße. Anwohner wurden aus dem Schlaf gerissen, über dem Laden befinden sich Wohnungen.
Brisant: Der Ort ist nur wenige Hundert Meter entfernt vom Ort der Explosion am Montag (16. September) am Club Vanity. Das Geschäft wurde verwüstet, Scheiben zersplittert und Möbel zerstört. Die Feuerwehr rückte an, lösche den Brand im Geschäft. Unfassbares Glück im Unglück: Niemand kam bei der erneuten Explosion in Köln zu Schaden. Doch das sei nur eine Frage, glaubt man einem Top-Ermittler…
Köln: Erneute Explosion in der City
Rückblick: Am 16. September gab es neben dem Club Vanity eine Explosion, bei der ein Mann (53) verletzt wurde. Er wollte gerade Müll herausbringen, war durch Zufall dort, wo ein Sprengsatz hochging. Zum Glück erlitt er durch die laute Detonation „nur“ ein Knalltrauma. Der Schaden am Eingangsbereich des Gebäudes ist erheblich, es hätte weitaus schlimmer kommen können.
Oliver Huth gilt als Experte für Organisierte Kriminalität vom LKA Düsseldorf, ist zudem Vorsitzender des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in NRW. Er sagt zu DER WESTEN: „Diese Explosionen sind eine neue Dimension. Wir hatten früher insbesondere durch Rocker-Kriminalität auch Fälle, die es in sich hatten. Doch das darf jetzt kein Alltag werden.“
„Frage der Zeit, bis Unschuldige sterben“
Dass jetzt keine Unbeteiligten zu Schaden kamen, sei ein glücklicher Zufall. Huth spricht Klartext, warnt: „Es ist eine Frage der Zeit, bis Unschuldige ernsthaft verletzt werden oder ums Leben kommen. Wir brauchen im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität mehr ausgebildetes Personal, größere Mittel von der Landesregierung, die uns noch Antworten schulden. So wie wir aktuell aufgestellt sind, können wir das keine zwei Jahre durchhalten.“
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Nach der Explosion am 16. September veröffentlichte die Polizei Kamerabilder, die den mutmaßlichen Attentäter zeigen. Die Polizei Köln teilte mit: „Auf Videoaufnahmen der gebäudeseitigen Videoüberwachung ist der Tatverdächtige bei der Tatausführung zu sehen.“ Zudem sei der Mann bei der Annäherung und der anschließenden Flucht vom Tatort zu sehen.