Aufregung auf einer Bahnfahrt Richtung NRW – und das wegen einem Hund! Gleich mehrere Passagiere riefen am Donnerstag die Bundespolizei, weil sich im Zug ein potentiell gefährlicher Vierbeiner befand.
Doch als die Beamten herausfanden, dass sein Herrchen aus der Ukraine geflüchtet und nach NRW unterwegs war, durften Hund und Besitzer ihre Reise fortsetzen.
Hund in NRW: Polizei macht bei Ukraine-Flüchtling eine Ausnahme – unter einer Bedingung
Der Halter, ein Student, der aus der Ukraine über Polen und Salzburg nach Deutschland geflohen war, wollte am Donnerstag mit einem Regionalzug von München nach NRW fahren. Dort wollte er nach den Strapazen der langen Reise bei Verwandten unterkommen.
Mit ihm reiste sein Hund – ein Staffordshire-Terrier. Im Zug sorgte der jedoch für Bedenken bei den Mitreisenden. Denn der als Kampfhund gelistete Vierbeiner trug keinen Maulkorb. Das ist grundsätzlich verboten, aber auch das Überführen eines Kampfhundes über die deutsche Grenze ist auch nur in Ausnahmefällen möglich. Das wusste der Student aber offenbar nicht.
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Der Haushund als Begleiter des Menschen:
- Domestizierung fand vor etwa 15.000 bis 100.000 Jahren statt
- die wilde Stammform ist der Wolf
- weltweit gibt es etwa 500 Millionen Haushunde
- allein in Deutschland leben 9 Millionen als Haustiere
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Im Krieg ist jedoch mehr erlaubt als sonst, wie die Bundespolizei entschied, und drückte ein Auge zu. Die Polizisten schenkten dem Studenten einfach einen Maulkorb und ließen ihn auch ohne Unbedenklichkeits-Papiere weiterfahren.
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Allerdings sollte er sich, sobald er an seinem Ziel – Dortmund – angekommen sei, umgehend bei den Behörden melden. Die würden dann darüber entscheiden, wie es mit dem Hund weitergeht, berichtet die „Bild“. (mbo)