Schon länger wird über einen möglichen AfD-Verbotsantrag diskutiert. Jetzt haben ihn Mitglieder einiger Fraktionen konkretisiert und wollen ihn auf den Weg bringen. Unterstützung gibt es von Abgeordneten von Grünen, SPD, CDU und Linke. Doch BSW-Chefin Sahra Wagenknecht hält das lediglich für ein Wahlkampfgeschenk.
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Wagenknecht watscht AfD-Antrag ab
Mehrere Abgeordnete des Bundestags bewerten die AfD als verfassungswidrig. Darum wollen sie nun ein Verbotsverfahren bewirken. Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht.
Die Vorsitzende des BSW, Sahra Wagenknecht, kritisiert aber den geplanten AfD-Verbotsantrag im Bundestag scharf: Es sei der „dümmste Antrag des Jahres“, sagte sie „t-online“. Die BSW-Chefin kritisiert, dass sowohl die Ampel-Parteien als auch die CDU die Interessen der Wähler nicht ernst nehmen. Nun wollten sie mit dem AfD-Verbotsantrag „den unliebsamen Konkurrenten mit der Verbotskeule erledigen“. Das sei „ein Wahlkampfgeschenk par excellence an die AfD aus der Mitte des Bundestages“, sagte Wagenknecht.
Widerspruch im BSW?
Wagenknecht betonte, dass das BSW dieses Vorgehen ablehnt. Allerdings hat sich Brandenburg-Chef des BSW, Robert Crumbach, Anfang September noch offen für die Prüfung eines AfD-Verbots gezeigt und sich klar von der Partei abgegrenzt. „Inhaltlich ist die AfD völlig inakzeptabel – und im Landesverband gibt es handelnde Personen, mit denen man weder reden kann noch reden darf“, sagte Crumbach dem „Nordkurier“ aus Neubrandenburg. „Eine Partei, die Anträge stellt, die mit Absicht an die Nürnberger Rassengesetze erinnern, ist kein Gesprächspartner für uns.“
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Dennoch kann sich ein AfD-Verbot in die Länge ziehen. Gegenüber „Phoenix“ schätzt Grünen-Politiker Anton Hofreiter ein: „Man muss bei einem Verbotsverfahren vom Bundesverfassungsgericht immer bedenken, dass das jahrelang dauern kann“. Hofreiter habe „selbst Verfahren vom Bundesverfassungsgericht erlebt, die über fünf Jahre gedauert haben“.
(mit dpa)