Veröffentlicht inPolitik

Steuer: Diese 7 Vorteile kannst du dir noch in diesem Jahr sichern

Hohe Lebensmittelpreise und steigende Energiekosten setzen den Geldbeutel unter Druck. Doch mit einigen Tricks können Sie selbst für Entlastung sorgen.

Hohe Lebensmittelpreise und steigende Energiekosten setzen den Geldbeutel unter Druck. Doch mit einigen Tricks können Sie selbst für Entlastung sorgen.
© IMAGO/Zoonar

Geheime Steuerschlupflöcher: Diese Ausgaben bringen Geld zurück

Was kann man alles von der Steuer absetzen? Diese ungewöhnlichen Dinge haben die wenigsten auf dem Schirm.

In wenigen Tagen ist es soweit: Geschenke unterm Baum, der Duft von Glühwein liegt in der Luft, und das Jahr neigt sich dem Ende zu. Doch bevor der Countdown zum Jahreswechsel startet, sollten clevere Steuer-Strategen noch schnell ihre Finanzen in den Blick nehmen.

Mit ein paar geschickten Tricks lassen sich vielleicht noch ein paar Steuervorteile umsetzen (mehr dazu hier). Lohnsteuerhilfen geben Tipps, wie die Steuererklärung für dieses Jahr noch optimiert werden kann.

Lohnsteuerhilfe gibt wertvolle Tipps

1. Knack den Code: Werbungskosten

Für alle Arbeitstiere da draußen: Habt ihr schon die Werbungskostenpauschale geknackt? 1.230 Euro können als pauschale Werbungskosten geltend gemacht werden. Aber Achtung, das ist noch nicht alles! Wer vorhat, sich einen neuen Laptop oder ähnliches zuzulegen, sollte das noch in diesem Jahr tun, um die Pauschale zu sprengen.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern (LOHI) zufolge sollten diejenigen, die bereits nahe der Grenze der Werbungskostenpauschale liegen, sich überlegen, ob ohnehin geplante Anschaffungen vorgezogen werden können.

+++ Steuer: Trotz Haushaltsnot – Das ist 2024 für dich drin+++

2. Freistellungsaufträge aufteilen

Sparer aufgepasst! Damit Zinsen und Kursgewinne nicht im Steuerdschungel verloren gehen, ist die clevere Aufteilung von Freistellungsaufträgen das Gebot der Stunde. Mit geschicktem Jonglieren kann man bis zu 1.000 Euro steuerfrei einstreichen, bei Ehepaaren gilt die doppelte Grenze.

3. Verlustbescheinigung beantragen

Wenn im gleichen Jahr Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen anfallen, können sie miteinander verrechnet werden, was zu einer Steuerersparnis führt. Allerdings gestaltet sich dies nicht so einfach, wenn Gewinne und Verluste bei verschiedenen Banken entstehen. In einem solchen Fall ist eine Verlustbescheinigung erforderlich, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern (LOHI) gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärt. Diese Bescheinigung muss beim jeweiligen Kreditinstitut beantragt werden. Allerdings geht das nur noch bis zum 15. Dezember.

Steuererklärungen bis zu vier Jahre möglich

4. Doppelte Haushaltsführung

Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt führt, kann ordentlich punkten. Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Umzugskosten – hier winken bis zu 1.000 Euro im Monat. Doch, um in den Genuss des Steuervorteils zu kommen, reicht es nicht, wenn nur die Kosten für die Zweitwohnung getragen werden – auch müssen sich Betroffene an den Kosten am Lebensmittelpunkt beteiligen, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

5. Geschieden? Anlage U widerrufen

Geschiedene aufgepasst! Wenn ein Ex-Partner Unterhalt zahlt und das auch noch in seiner Steuererklärung angibt, könnte das teuer werden – unter Umständen entfallen darauf dann Steuern. Aber mit einem geschickten Widerruf der Anlage U der Steuererklärung kann man sich aus der Affäre ziehen. Bis zum 31. Dezember hat man dafür noch Zeit.


Mehr zum Thema:


6. Treibhausgasminderungsquote verkaufen

Besitzer von Elektroautos, aufgepasst: Die umweltfreundliche Fahrt könnte sich jetzt noch mehr auszahlen. Dafür sollte man die Treibhausgasminderungsquote für 2023 verkaufen und so bis zu 380 Euro einstreichen. Für Privatpersonen ist das Geld steuerfrei.

7. Der goldene Tipp: Steuererklärung 2019 nachholen

Selbst wenn man nicht zur Steuererklärung verpflichtet ist – das kann sich lohnen! Bis zu vier Jahre rückwirkend kann eine Erklärung eingereicht werden. Wer im Jahr 2019 ordentlich investiert hat, kann jetzt noch bis zum 31. Dezember kassieren. Ein kleines Weihnachtsgeld vom Staat? Warum nicht!