Das Karlsruher Urteil zum Bundeshaushalt brachte die Ampel-Regierung in die Bredouille. Trotzdem sollen Familien von der Steuer im kommenden Jahr mehr behalten dürfen.
Der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag soll für das Jahr 2024 stärker ansteigen als ursprünglich vorgesehen. Wie viel für dich drin ist, erfährst du hier.
Steuer: Geldregen bei Grund- und Kinderfreibetrag
Obwohl die Haushaltskrise die Ampel-Regierung auf Trab hält, sollen Familien dennoch nicht zu kurz kommen. So soll der steuerliche Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag für das Jahr 2024 stärker angehoben werden als ursprünglich vorgesehen. Laut Christian Lindners Finanzministerium handelt es sich um eine zusätzliche Steuersenkung im Umfang von knapp zwei Milliarden Euro, berichtet das „Handelsblatt“.
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Der Grundfreibetrag ist die Grenze, bis zu der das Einkommen steuerfrei bleibt. In der Regel steigt er jährlich. Dieser soll nun für das Jahr 2024 von 10.908 auf 11.784 Euro steigen. Für Familien wird der Kinderfreibetrag von 6024 auf 6612 Euro angehoben. Zuvor hatte die Ampel-Koalition eine geringere Anhebung geplant. Im Inflationsausgleichsgesetz waren für den Steuergrund- und Kinderfreibetrag 11.604 Euro sowie 6384 Euro angesetzt worden.
Wegen der stark gestiegenen Preise hatte die Bundesregierung beschlossen, die Sätze des Bürgergelds zu erhöhen. Nach Finanzminister Christian Lindners (FDP) Ansicht muss dann aber auch ein entsprechend höherer Betrag beim Einkommen von der Steuer verschont bleiben. „Was für die Bezieher sozialer Leistungen recht ist, das muss für die Steuerzahler auch billig sein“, sagte er im Bundestag.
Kommt Anhebung zu spät?
In seinem Ministerium halten die Experten Lindners Anhebung für verfassungsrechtlich möglich. Doch da die Verständigung in der Ampel dauerte, ist noch nicht klar, wann die höheren Steuerfreibeträge kommen werden. Wahrscheinlich werden sie als Teil des nächsten Jahressteuergesetzes erst im Frühjahr 2024 vom Bundeskabinett verabschiedet. Die höheren Freibeträge würden dann rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, heißt es in Koalitionskreisen.
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Rückwirkende Anhebungen wie diese sind allerdings umstritten. Steuerexperten warnen dafür nämlich vor hohem Aufwand. So müssen Unternehmen ihre Programme für die Lohnabrechnungen umprogrammieren. Bis die Entlastung dann bei den Bürgern ankommt, dürfte es bis Mitte des Jahres 2024 dauern.