Jedes Jahr erhalten tausende Menschen wichtige Formulare für ihre Rente. Dabei wird ein Brief gerne mal unbeachtet gelassen, doch das ist ein Fehler.
Denn dieser enthält eine Meldung, die ausgefüllt werden muss. Im schlimmsten Fall werden die Zahlungen eingestellt.
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Rente: Achtung bei DIESEM Brief
Für ihre Rente erhalten Ruheständler jedes Jahr wichtige Formulare. Bei diesen handelt es sich um die Lebensbescheinigung. Diese wird vom Rentenservice der Deutschen Post AG bearbeitet. Betroffen sind dabei nur Personen, die ihre Rente aus Deutschland beziehen, aber im Ausland leben. Rentner, die in Deutschland wohnhaft sind, erhalten keine Post. Wird die Lebensbescheinigung nicht bis Ende April des Folgejahres zurückgeschickt, stellt die Deutsche Rentenversicherung die Rentenzahlung ein.
Die Lebensbescheinigung müssen die kontaktierten Personen zunächst ausfüllen und von einem Amt bestätigen lassen. Danach müssen sie die originalen Dokumente mit dem beiliegenden Umschlag wieder zurückschicken. Bei einem Verlust der Bescheinigung kann diese auch online bei der Rentenversicherung oder der Deutschen Post AG noch einmal heruntergeladen werden.
Bescheinigung nicht überall nötig
Aber nicht alle im Ausland lebenden Rentner müssen die Lebensbescheinigung nachweisen. Laut Deutscher Rentenversicherung erhält sie automatische Meldungen aus den folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz oder Spanien. Dort haben Ruheständler also keine Kürzungen zu befürchten.
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Die Dokumente konnten bisher nicht per Mail zurückgesendet werden. Das soll sich allerdings laut der Deutschen Post ab Juni 2024 ändern. Die Betroffenen können ganz bequem den Nachweis auch digital einreichen. Das macht es für Rentner in Ländern in Amerika, Afrika oder Asien einfacher, ihren Lebensnachweis zu erbringen und ihre Rente weiterhin zu erhalten.