Mit dem Ende des Jahres 2022, endet auch Hartz 4! Was für die einen Grund zur Freude ist, ist für die anderen lediglich ein Etikettenwechsel.
Mit dem Übergang von Hartz 4 zum Bürgergeld soll alles besser werden. Zumindest versprachen und versprechen das fortwährend die Spitzen der Regierung. Doch bei genauerer Betrachtung kommen Zweifel auf. Sanktionen beispielsweise sollen weiterhin bestehen bleiben. Auch wenn diese, wie nun eine Studie zeigt, eine verheerende Wirkung haben.
Hartz 4: Sanktionen verfehlen ihre Wirkung
Hartz 4-Sanktionen verfehlen ihre Wirkung. Das ist das Ergebnis der vom Berliner Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung (INES) im Auftrag des Vereins „Sanktionsfrei“ erstellten dreijährigen Langzeitstudie. Sie trägt den den Titel „Hartz Plus“.
Sie hätten einen einschüchternden Effekt. „Sie verursachen fast immer eine Kultur des Misstrauens“, sagte die Gründerin des Vereins „Sanktionsfrei“, Helena Steinhaus.
Sanktionen wirkten stigmatisierend und demotivierend. Deshalb würde sich auch in vielen Fällen die gesundheitliche Situation verschlechtern, wie der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher mitteilt.
Hartz 4: Sanktionen stelle „tiefschwarze Rohrstockpädagogik“ dar
„Sanktionen haben nachweislich keinen erzieherischen Effekt“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider. Sie stellten eine „tiefschwarze Rohrstockpädagogik“ dar.
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Deshalb fordern der Verein Sanktionsfrei, das DIW und der Paritätische Gesamtverband eine Reform der Grundsicherung. Die bisher vorgestellten Pläne der Ampelkoalition für ein Bürgergeld seien unzureichend, lautete die gemeinsame Kritik.
Hartz 4: Auch beim Bürgergeld kann bis zu 30 Prozent gekürzt werden
Der vorliegende Gesetzesentwurf der Regierung für das neue Bürgergeld gibt den Jobcentern weiterhin die Möglichkeit, mit Sanktionen bei Verstößen den Regelsatz um bis zu 30 Prozent zu kürzen.
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Laut Hochrechnungen der Bundesagentur für Arbeit lebten im Juli 2022 rund 5,6 Millionen Personen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften, unter ihnen rund 1,75 Millionen Kinder. (jfo)