Braucht man bei 150.000 Euro zu versteuerndes Einkommen als Elternpaar wirklich Hilfe vom Staat? Das Elterngeld ist in den vergangenen Tagen zu einem neuen Streitthema in Berlin geworden. Wobei das eigentliche Einkommen eines solchen Haushaltes deutlich höher liegt aufgrund der steuerlichen Freibeträge. Viele Steuerzahler waren andersherum aber auch ziemlich verwundert, dass bislang sogar Paare bis 300.000 Euro Einkommen Zuschüsse von der Allgemeinheit bekamen.
Die Ampel muss nun bei Top-Verdienern den Rotstift ansetzen und kürzen, um den Haushalt in Ordnung zu bringen. Eine ganz andere Perspektive auf das Thema Elterngeld kommt jetzt auf Twitter von einem Vater.
Elterngeld: Eine ganz andere Realität
Der Mann bringt in einem sachlichen Beitrag seine „5 Cent zum Thema“ in die Debatte ein. Der Familienvater, vom Beruf KfZ-Mechaniker, berichtet von seiner eigenen Situation: „Meine Frau kann aufgrund einer chronische Erkrankung seit 15 Jahren nicht mehr arbeiten gehen. Wir bekamen, als unsere Kinder geboren wurden, über einen Zeitraum von 12 Monaten monatlich 300 Euro Elterngeld, den sogenannten Mindestsatz.“
Dieses Geld habe der Familie zwar „etwas unter die Arme gegriffen“, doch alle Eltern wüssten genau, dass das „im Großen und Ganzen noch lang nicht ausreicht, um die Kosten zu decken.“ Der Twitter-Nutzer, der sich „Maximales Drehmoment“ nennt, sei froh, dass ihn auch seine Eltern in dieser Zeit unterstützten.
„So sieht doch die eigentliche Realität aus“, reagiert prompt ein anderer Twitter-Nutzer. Dem passt offenbar die Richtung der Debatte in Deutschland nicht. Doch unabhängig von der Frage, ob Spitzenverdiener der obersten Mittelschicht im Sinne der Gleichstellungspolitik auch ein Anrecht auf Elterngeld haben sollten, zeigt diese Darstellung etwas anderes auf.
Höhe wurde nie angepasst – seit 2007!
Das Elterngeld wurde 2007 von der ersten Großen Koalition unter Angela Merkel eingeführt – seitdem hat sich aber nichts an der Höhe der Leistung getan! Schon damals galt, dass Mütter oder Väter ohne ein Einkommen vor der Geburt des Kindes ein Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten. Und die maximale Höhe des Elterngeldes blieb seitdem auf 1.800 Euro beschränkt.
Zwar gab es 2021 einige Reformen, etwa mehr Teilzeitmöglichkeiten und einen flexibleren Partnerschaftsbonus. An der Höhe der Sätze änderte sich aber auch da wieder nichts.
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Trotz Inflation – und obwohl in diesem Zeitraum das Kindergeld von 154 Euro auf 250 Euro deutlich angehoben wurde. Doch sind die 300 Euro Mindestelterngeld 16 Jahre nach Einführung des Elterngeldes noch genauso angemessen wie damals? Und müsste man den Höchstbetrag von 1.800 Euro nicht auch mal zeitgemäß anpassen?