Der Bundestag hat die kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland beschlossen. Also eigentlich ist die Sache durch – doch nicht für CDU und CSU. Die Union will das Gesetz noch aufhalten.
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Cannabis-Legalisierung Bruch gegen das Völker- und Europarecht?
Der Bundestag hat die kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland beschlossen. Dafür stimmten 407 Abgeordnete, mit Nein stimmten 226 Abgeordnete, es gab vier Enthaltungen. Doch das Gesetz muss noch durch den Bundesrat. Über die Länderkammer will die Union die Legalisierung noch aufhalten.
Das Gesetz verstoße gegen das Völker- und Europarecht, wie CDU/CSU-Politiker argumentieren. „Das Völkerrecht gestattet den Gebrauch von Cannabis nur zu wissenschaftlichen und medizinischen Zwecken in einem engen Sinne, nicht aber den kommerziellen Anbau und Handel“, heißt es im Entwurf einer Resolution, welche die Vorsitzenden der Fraktionen von CDU und CSU an diesem Sonntag (3. März) bei ihrer Konferenz in Brüssel beschließen wollten.
Und weiter: „Die UN-Drogenkontrollorgane bewerten eine umfassende Cannabis-Legalisierung wie von der Bundesregierung beabsichtigt in ständiger Entscheidungspraxis als vertragswidrigen Verstoß gegen die UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung.“ Da die Europäische Union Vertragspartei des zentralen UN-Übereinkommens zur Drogenbekämpfung sei, seien dessen Regelungen auch Teil des europäischen Rechts.
Union will „Schaden von jungen Menschen abwenden“
Die Union fordert in ihrem Papier einen Stopp des Gesetzes im Vermittlungsausschuss des Bundesrates. „Nur so kann Schaden von den insbesondere jungen Menschen in Deutschland abgewendet werden. Nur so kann ein offener Bruch von Völker- und Europarecht und ein entsprechender Ansehensverlust Deutschlands abgewendet werden. Der Bundespräsident muss einem solchen Gesetz seine Unterschrift verweigern.“
Der bayerische CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek erklärte dazu: „Die Ampel will gegen alle gesellschaftlichen wie parteiinternen Widerstände und mit einer unfassbaren Ignoranz gegenüber ärztlichem Rat das Cannabis-Gesetz weiter durchpeitschen.“ MAn werde deshalb alle juristischen Möglichkeiten prüfen und „gleichzeitig versuchen, mit anderen Bundesländern das Vorhaben in den Vermittlungsausschuss zu bringen, um es noch zu stoppen.“ (mit dpa)