Bürgergeld-Empfänger erhalten 2o23 rund 50 Euro mehr pro Monat als noch im alten Hartz-4-System. So bekommen alleinstehende Erwachsene 502 Euro – davon müssen sie beispielsweise Lebensmittel, Kleidung oder Mobilität bezahlen. Die Miete und Heizkosten trägt das jeweilige Jobcenter.
Das 49-Euro-Ticket soll ab Mai 2023 erhältlich sein und damit ermöglichen, bundesweit alle öffentlichen Verkehrsmittel sowie Regionalbahnen zu nutzen. Doch der 9-Euro-Ticket-Nachfolger bedeutet nicht für jeden eine finanzielle Entlastung.
Bürgergeld: Regelsatz reicht nicht für 49-Euro-Ticket
Der Bürgergeld-Regelsatz sieht verschiedene Bedarfe vor, so können Empfänger für den Bedarf Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren knapp 175 Euro ausgeben, für Mobilität sind 45,02 Euro vorgesehen.
Was schnell klar wird: Der Regelsatz reicht nicht aus, um sich das 49-Euro-Ticket zu leisten. Bürgergeld-Empfänger müssten den fehlenden Betrag aus anderen Bedarfen entnehmen. Um das zu verhindern, planen verschiedene Bundesländer vergünstigte Sozialtickets – doch das passiert längst nicht flächendeckend.
Bürgergeld: Bund und Länder wollen kein verbilligtes Sozialticket
Bund und Länder finanzieren das 49-Euro-Ticket zunächst bis 2025 gemeinsam. Der Bund stellt jährlich 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Bund und Länder hatten sich bei ihren Verhandlungen darauf verständigt, nicht zusätzlich auch ein verbilligtes Sozialticket einzuführen. Das wurde von Hessen, Bremen, Berlin, dem Saarland und Rheinland-Pfalz sowie Baden-Württemberg befürwortet.
Auch Sozialverbände fordern weiterhin ein Sozialticket. Sie argumentieren, die neue Bewegungsfreiheit müsse es auch für Menschen geben, die sich ein 49-Euro-Ticket nicht leisten können, zumal dies nur der Einführungspreis sei.
Wenn einzelne Bundesländer Vergünstigungen beim 49-Euro-Ticket einführen wollen, dann müssen sie diese alleine tragen. Die Länder gehen nun unterschiedliche Wege, um Vergünstigungen auf den Weg zu bringen, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) bei den Verkehrsministerien aller Bundesländer ergab.
Bürgergeld: Hier gibt es Vergünstigungen
Bürgergeld-Empfänger in Hessen können sich freuen. Dort soll es ab dem 1. Mai ein Sozialticket für 31 Euro geben – dieses gilt auch für Wohngeld-Empfänger. Im Berliner Stadtgebiet gibt es bis Mai noch ein 9-Euro-Sozialticket.
Im Saarland und in Bayern soll das Deutschland-Ticket für junge Leute 30,40 Euro beziehungsweise 29 Euro kosten. Thüringen will es jungen Menschen mit Ausbildungs- und Wohnort im Freistaat für 28 Euro anbieten, hat aber noch keinen Beschluss gefasst. Niedersachsen will ein 29-Euro-Ticket für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende anbieten.
In NRW und in Rheinland-Pfalz prüfen die Landesregierungen noch, ob sie verbilligte Versionen des Tickets anbieten können. Sachsen lehnte das bereits ab. Mecklenburg-Vorpommern plant ein vergünstigtes Deutschland-Ticket für Senioren.
Bürgergeld: Fahrgastverband spricht von „Flickenteppich“
Der Fahrgastverband „Pro Bahn“ mahnte bundesweit einheitliche Bedingungen für das Ticket an. Es sei zu befürchten, dass es „einen Flickenteppich mit unterschiedlichen Vergünstigungen für Schüler, Studierende oder Rentner sowie Zusatzkarten für Tiere, Fahrräder oder Kinderwagen“ geben wird.
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„Die Politik muss grundlegende Regeln für das 49-Euro-Ticket finden, die bundesweit angewendet werden können und von allen Nutzern leicht zu verstehen sind“, sagte der Ehrenvorsitzende des Verbandes, Karl-Peter Naumann, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.