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Bürgergeld-Revolution? Ex-Chef fordert 40 Prozent mehr

„Ein armer Mensch soll sich auch mal einen Strauß Tulpen leisten können“, sagt Ulrich Schneider und fordert extremes Plus für Arbeitslose.

Bürgergeld
© IMAGO/Guido Schiefer

Das ist das Bürgergeld und so viel steht jedem zu

Wir verraten dir in diesem Video alles, was du über das Bürgergeld wissen musst.

Die einen halten Bürgergeldempfänger für Sozialschmarotzer und wollen ihnen so viel Geld wie möglich streichen. Die anderen haben Mitleid mit ihnen und fordern: Gebt den Menschen mehr, sie können von dem Geld nicht leben. Zu letzterer Gruppe dürfte ein Experte gehören, der nun eine extreme Erhöhung für die Empfänger des Bürgergeldes will.

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Ulrich Schneider (65), ehemaliger Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, sagte dem Berliner „Tagesspiegel“, dass er den Bürgergeld-Regelsatz auf 800 Euro für Alleinstehende erhöhen würde. Auf gut Deutsch: „Das Bürgergeld sollte also um etwas mehr als 40 Prozent erhöht werden. Das wäre eine maßvolle Anhebung.“

Hundefutter, Schnittblumen und Zimmerpflanzen beim Bürgergeld nicht inbegriffen

Die arbeitende Bevölkerung dürfte sich angesichts eines solchen Plus für Arbeitslose die Augen reiben. Schließlich kann diese Gruppe nicht auf eine vergleichbare Lohnerhöhung hoffen. Diesen Vergleich lässt Ulrich Schneider nicht gelten. „Darum geht es überhaupt nicht. Beim Bürgergeld reden wir über das Existenzminimum. Wenn man alle Tricksereien weglässt, mit denen der Regelsatz heruntergerechnet wird, landet man nun mal bei 800 Euro“, wie Schneider dem „Tagesspiegel“ sagt.

Schneider führt aus, dass zahlreiche Ausgaben im Regelsatz nicht berücksichtigt würden, obwohl sie Kulturgut und Konsens in der Gesellschaft seien. Beispiele: Hundefutter, Schnittblumen und Zimmerpflanzen.

Schneider: „Armer Mensch soll sich auch Strauß Tulpen leisten“

Ulrich Schneider zum „Tagesspiegel“: „Ein armer Mensch soll sich auch mal einen Strauß Tulpen leisten können, auch einen Weihnachtsbaum oder Grabschmuck. Es ist hierzulande kultureller Konsens, dass auch für so etwas Geld da sein muss.“

Auch fehlten im Regelsatz inzwischen Ausgaben für chemische Reinigung, also zum Beispiel für einen Anzug. Schneider hielt dem entgegen: „Es gehört doch zu unserer Kultur, dass man zum Beispiel nicht mit einem schmutzigen Anzug beim Bewerbungsgespräch auftaucht.“