Immer wieder erschallen Rufe nach einem Verbot gegen die AfD. Zuletzt befeuert durch die Recherche von „Correctiv“ zu dem brisanten Treffen in Potsdam. Doch auch Thüringens AfD-Chef Björn Höcke soll es juristisch an den Kragen gehen.
Denn eine Online-Petition sammelt Unterschriften zum Entzug von Grundrechten des AfD-Politikers. Die Petition hat nach zwei Monaten die Marke von über einer Million Unterschriften geknackt. Doch wie realistisch ist es, dass man Höcke die Grundrechte verwirken lassen kann?
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Keine Grundrechte mehr für Höcke?
Eine Online-Petition zum Entzug von Grundrechten des AfD-Politikers Björn Höcke hat über eine Million Unterschriften gesammelt. Die Petition fordert, dass die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes stellt.
Nach diesem Artikel können demjenigen einzelne Grundrechte genommen werden, der diese „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“. Es könnten also zum Beispiel das Wahlrecht oder die Befugnis, öffentliche Ämter auszuüben, entzogen werden. Über die Verwirkung und das Ausmaß entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Die Grundrechtsverwirkung ist dabei keine Strafe. Es soll vielmehr dafür sorgen, dass der Betroffene seine verfassungsfeindlichen Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann.
Höcke steht der Thüringer AfD vor, die 2021 vom Landesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde. Die Partei wird seitdem beobachtet. Aktuell wird gegen Höcke wegen des Vorwurfs der Verwendung von NS-Vokabular verhandelt. „Dieser Mann ist ein wahrhaft gefährlicher Feind der freiheitlichen Demokratie“, heißt es in der Petition über Höcke.
Wie wahrscheinlich ist Grundrechtsentzug?
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte in der Debatte, sie wolle weitere Schritte der Verfassungsschützer abwarten. „Wenn wir Hinweise von den Landesbehörden haben, die das rechtfertigen, müssen wir das prüfen“, sagte Faeser dem Sender SWR zum möglichen Grundrechteentzug Höckes.
Aber ist so ein Verbot auch tatsächlich umsetzbar? In der Geschichte der Bundesrepublik gab es bisher vier Anträge auf Grundlage von Artikel 18, von denen aber keiner erfolgreich war. Einige davon scheiterten unter anderem daran, dass die Personen politisch zu bedeutungslos und nicht gefährlich genug für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sind.
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Doch bei Höcke kann sich das Blatt wenden. Denn seine Äußerungen sind der Grund dafür, dass der AfD-Landesverband in Thüringen als verfassungsfeindlich angesehen wird. Trotzdem bleiben die Hürden für das Vorhaben aber hoch, wie der „Deutschlandfunk“ berichtet. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe müsste dafür einiges an Material sammeln und bewerten. Dieses müsste für einen Entzug dann die Gefährlichkeit von Höcke für die freiheitlich-demokratische Grundordnung bestätigen.
(Mit dpa.)