Wer in Deutschland mit dem Auto unterwegs ist, muss sich an einige Regeln im Verkehr halten – sonst könnte neben Strafzettel und Punkten auch ein Fahrverbot drohen. Bei schwerwiegenden Verstößen kann es ganz schnell gehen und der Führerschein für ein bis drei oder sogar bis zu sechs Monaten entzogen werden.
Dass zu diesen Regeln neben erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen auch Verstöße gegen die 0,5-Promille-Grenze und Fahren unter Drogeneinfluss gehören, ist hoffentlich jedem Autofahrer bekannt. Aber es gibt auch eine Regel, bei der viele Autofahrer nicht wissen, dass sie den Führerschein kosten kann.
Verkehr: Aufpassen auf Fußgänger!
Beim Abbiegen auf Straßen kommt es immer wieder zu Unfällen zwischen Fußgängern und Autofahrern, weil die Person zu Fuß übersehen wird. Das ist auch bei diesem Fall passiert: Ein Autofahrer wollte an einer Ampelkreuzung rechts abbiegen. Auch die Fußgängerampel war grün. Der Mann übersah eine Fußgängerin, die über die Straße ging. Es kam zum Unfall, die Frau erlitt Prellungen und Schürfwunden.
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Darauf folgten für den Autofahrer neben einem Bußgeld von 170 Euro auch ein Fahrverbot von einem Monat. Das sah dieser jedoch anders und legte gegen diese Entscheidung Widerspruch ein. Schließlich hätte die Frau nur leichte Verletzungen erlitten und er nur kurz unaufmerksam gewesen. Doch das sah das Gericht anders.
Gefährdung reicht schon aus
Bei einer der Sorgfaltspflicht beim Abbiegen mit Unfallfolgen wird immer ein Regelfahrverbot verhängt. Doch nicht nur das: Bereits eine Gefährdung der Person im Verkehr reicht demnach dafür aus. Das Argument der Autofahrerin, sie habe nur leichte Verletzungen erlitten, zieht also nicht.
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Wer im Verkehr mit dem Auto abbiegen will, sollte also vielleicht noch aufmerksamer als bisher schon auf Fußgänger achten. Sonst kann der Führerschein schneller weg sein, als man gucken kann – auch ohne schwere Unfallfolgen. (mit dpa)