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Urlaub in Spanien, Italien und Co. wird zum Desaster – DAS kannst du jetzt tun

Ein Urlaub in Spanien, Italien und Co. ist nicht günstig, da sollte schon alles wie erwartet sein. Ab wann du Geld zurück verlangen kannst, erfährst du hier.

© IMAGO/Chris Emil Janßen

Kreuzfahrten: Diese Ziele sind besonders beliebt

Für viele Urlauber sind Kreuzfahrten die perfekte Art zu Reisen. Laut einer "Statista"-Umfrage ist unter deutschen Urlaubern die Karibik ein sehr beliebtes Reiseziel.

Du sitzt zuhause am PC und durchstöberst das Internet, bis du glaubst den perfekten Urlaub in Spanien, Italien oder sonst wo gefunden zu haben. Auf den Bildern sieht alles perfekt aus, doch wenn du dann plötzlich vor Ort bist, folgt der Schock.

Eiskalt zieht es dir den Nacken runter, denn anstatt in deiner Traumunterkunft zu stehen, blickst du auf deinen wahrgewordenen Alptraum. Baulärm, Schimmel oder im schlimmsten Fall sogar Ungeziefer im Zimmer – die Versprechungen wurden nicht eingehalten und der Zustand ist nicht hinnehmbar. So hast du dir deinen Urlaub in Spanien, Italien und Co. nicht vorgestellt. Doch es gibt Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren und Geld zurückzubekommen.

Urlaub in Spanien, Italien und Co.: DAS kannst du reklamieren

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, ist in der Regel gut abgesichert. Solltest du bei deiner Ankunft bereits Mängel entdecken, dann ist direktes Handeln ein guter Rat. Betroffene sollten laut der Verbraucherzentrale Niedersachsen die Mängel mit Videos oder Bildern dokumentieren. Auch Zeugen können im Nachgang helfen.

Anschließend solltest du dich mit deiner Beschwerde noch vor Ort zeitnah bei der Reiseleitung des Veranstalters melden. Dabei sollten die Angaben so genau wie möglich sein. Du hast Schimmel in deinem Zimmer? Wie viel und wo genau befindet sich der Schimmel? In einem Mängel-Protokoll können und sollten die Beanstandungen festgehalten werden. Lass das Protokoll auch unbedingt vom Reiseleiter unterschreiben, damit du bei deiner Rückkehr auch Ansprüche auf Rückerstattung geltend machen lassen kannst.  

Urlauber können Geld zurückverlangen

Ist das erledigt, setze dem Reiseleiter und dem Hotelpersonal eine Frist, bis wann die Mängel beseitigt sein müssen. Erfolgt keine Besserung der Situation innerhalb der Frist, kann nach dem Urlaub eine Erstattung oder Preisminderung eingefordert werden. Richte dich mit deiner Beschwerde am besten schriftlich und per Einschreiben an die Reiseveranstalter.


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Laut Gesetz hat der Verbraucher dafür zwei Jahre Zeit, doch die Verbraucherschützer raten nicht zu viel Zeit verstreichen zu lassen. Dann sind die Erinnerungen nach der Reise noch frisch und die Mängel können am besten belegt werden. Es gibt verschiedene Tabellen, die dir hinsichtlich der Höhe deiner Forderung einen Anhaltspunkt geben können: Die „Frankfurter Tabelle“ oder die „ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln“. Bei ganz gravierenden Mängeln besteht sogar die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen und / oder Schadenersatz zu verlangen.