Die Feiertage stehen kurz bevor und das kann für viele gerne mal stressig werden. Gehälter müssen an die Mitarbeiter ausgezahlt werden, Rechnungen für Weihnachtsgeschenke müssen beglichen werden und auch Geldgeschenke an Familienmitglieder werden überwiesen. Damit dabei nichts schief läuft, hat die Sparkasse ihren Kunden nun wichtige Informationen gegeben.
Gerade bei dem Ansturm vor Weihnachten fragen sich viele Bankkunden, wann eine Überweisung beantragt werden muss, damit das Geld rechtzeitig beim Empfänger ist. Gibt es dabei wichtige Fristen?
Sparkasse gibt ihren Kunden Tipps für die Weihnachtszeit: Das musst du wissen
Auf ihrer Website verrät die Sparkasse ihren Kunden nun, was zu beachten ist. „Eine Online-Überweisung in Euro innerhalb Deutschlands sowie innerhalb der Staaten des Europäischen Währungsraums (EWR) darf nicht länger als einen Bankarbeitstag dauern“, schreibt sie zum Thema Überweisungen. Wird am Montag Geld überwiesen, müsse dies daher spätestens am Dienstag beim Empfänger auf dem Koto landen. Dies gelte jedoch nur für Online-Überweisungen. Überweisungen in Papierform, die bei der Sparkasse abgeben werden, brauchen einen Tag länger.
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Doch Achtung: Viele Bankkunden vergessen immer wieder, dass Samstage und Sonntage keine Bankarbeitstage sind. „Erledigen Sie also an einem Freitag eine Überweisung über Ihr Online-Banking, kommt das Geld nicht am Samstag, sondern erst am Montag auf dem anderen Konto an“, schreibt die Sparkasse dazu. Das ist gerade für dieses Weihnachten, das auf einen Sonntag fällt, wichtig. Möchte man ein Geldgeschenk schicken, das zu Weihnachten bereits auf dem Konto ist, muss dieses spätestens am Donnerstag, 21.12, online überwiesen werden, damit es Freitags auf dem Konto ist. Andernfalls enthält der Empfänger sein Geldgeschenk erst nach Heiligabend.
„Die Weihnachtstage 25. und 26. Dezember sind gesetzliche Feiertage“
Auch auf die Tage nach Weihnachten weist die Sparkasse nochmal explizit hin. Am ersten und am zweiten Feiertagen erfolgen keine Überweisungen. „Geld, das Sie am 24., 25. oder 26. Dezember überweisen, bearbeitet Ihr Geldinstitut am Tag nach den Feiertagen. Auf dem Konto des Empfängers sollte der Betrag dann am 28. Dezember eingehen“, so die Sparkasse.
Hat man seine Überweisung nicht rechtzeitig vor Weihnachten eingereicht, gibt es noch eine Möglichkeit: Die Echtzeit-Überweisung. So hat er Empfänger den entsprechenden Betrag unmittelbar auf dem Konto. „Das gilt rund um die Uhr und nicht nur zur Weihnachtszeit, sondern an allen Kalendertagen des Jahres“. Doch nur, wenn Zahlungsdienstleister des Empfängers an dem Verfahren teilnimmt und der Betrag unter 100.000 Euro liegt. Gegebenenfalls könnten hierbei Gebühren fällig werden.
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Das Gleiche gilt auch für Silvester: Der 31. Dezember ist nicht nur ein Bankfeiertag, sondern in diesem Jahr auch noch ein Sonntag. Der Neujahrstag ist ebenfalls ein Feiertag. „Haben Sie am Freitag, 29.12.2023, vor Annahmeschluss eine Online-Überweisung beauftragt, erhält der Empfänger am 2.1.2024 sein Geld“. Gerade, wenn fristgerecht noch Rechnungen zum Jahresende beglichen werden müssen, sollten diese spätestens am 28.12. online überwiesen werden.