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Sparkasse und Volksbank: Bis zu 4.000 Euro zurück – so musst du jetzt vorgehen

Durch ein Gerichtsurteil ist jetzt klar: Zahlreiche Kunden von Sparkasse und Volksbank könnten Anspruch auf Nachzahlungen haben.

Nachzahlungen bei Sparkasse und Volksbank
© IMAGO/Silas Stein

Sparkasse, Volksbank, Postbank & Co. – das sind Deutschlands größte Banken

In Deutschland gibt es mehr als 1.400 Banken. Welche die größten sind, erfährst du im Video.

Langfristige Sparverträge bei Sparkassen und Volksbanken waren vor allem vor 20 bis 30 Jahren eine attraktive Möglichkeit, Geld zu sparen und wurden gerne abgeschlossen. Inzwischen hat sich jedoch herausgestellt, dass viele dieser Verträge unzulässige Klauseln enthalten. Denn: Nach Abschluss solcher Verträge sanken die Zinsen auf dem Markt immer weiter. Die Kreditinstitute haben daraufhin auch die Sparzinsen in den Verträgen regelmäßig nach unten angepasst.

Ab etwa 2022 stieg das allgemeine Zinsniveau wieder an. Offenbar wurden die Zinsen aber nicht überall wieder nach oben angepasst. Diese einseitige Zinsanpassung könne dazu führen, dass den Kunden zu wenig Zinsen gutgeschrieben wurden, erklärte die Verbraucherzentrale. Einige Kunden könnten daher mit einer ordentlichen Nachzahlung rechnen!

Sparkasse und Volksbank: Zahlreiche Sparverträge betroffen

Nach mehreren Rechtsstreitigkeiten, in denen unter anderem verschiedene Verbraucherzentralen klagten, hat der Bundesgerichtshof nun endlich bekannt gegeben, nach welcher konkreten Berechnungsmethode betroffene Kunden entschädigt werden müssen. Obwohl in diesem Rechtsstreit nur zwei bestimmte Sparkassen verklagt wurden, sind die Feststellungen des Gerichts aus Sicht der Verbraucherzentrale inhaltlich auch auf Prämiensparverträge anderer Sparkassen übertragbar.


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Einige Verträge sind betroffen, darunter „Bonusplan“ (Volks- und Raiffeisenbank), „Prämiensparen flexibel“ (Sparkasse), „VorsorgePlus“ (Sparkasse), „Vorsorgesparen“ (Sparkasse) oder „VRZukunft“ (Volks- und Raiffeisenbank). Betroffen sind nach Angaben der Verbraucherschützer vor allem langfristige Sparverträge mit variabler Verzinsung, die in den 1990er und 2000er Jahren abgeschlossen wurden.

DAS sollten Kunden tun

Wer sich bisher noch nicht darum gekümmert hat, sollte unbedingt prüfen, ob der eigene langfristige Sparvertrag von den unzulässigen Klauseln betroffen ist. Falls ja, sollte man von seiner Sparkasse oder Volksbank eine Nachberechnung und Rückerstattung gemäß dem BGH-Urteil verlangen. Dies ist auch noch drei Jahre nach Beendigung des Sparvertrages aussichtsreich.

Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass die Urteile gegen die beiden beklagten Sparkassen auf ähnliche Verträge anderer Institute, darunter auch die Volksbank, übertragbar sind. Im Internet gibt es bereits einige Musterbriefe mit denen Kunden ihre Bank auffordern können, die Zinsberechnung zu erläutern und gegebenenfalls eine Neuberechnung vorzunehmen.


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Die Verbraucherzentrale schätzt, dass Kunden von Sparkasse, Volksbank und Co. im Schnitt 1.000 bis 2.000 Euro zu wenig Zinsen erhalten haben. Laut dpa könnten es durchschnittlich sogar bis zu 4.000 Euro Zinsen sein. Bei Problemen mit der Durchsetzung können die Verbraucherzentralen helfen. Bleibt auch das erfolglos, müssen Kunden notfalls klagen.