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Sparkasse, Postbank & Co.: Diesen Lastschrift-Fehler machen Kunden immer wieder

Bei Lastschrift-Zahlungen kann es oft zu Betrugsfällen kommen. Kunden von Sparkasse, Postbank und Co. müssen gut aufpassen.

Kunden von Sparkasse Postbank und Co. müssen bei Lastschrift-Zahlungen aufpassen.
© imago images/Dirk Sattler

Sparkasse und Co. verabschieden sich von Girocard - so geht's für Kunden weiter

Die Sparkasse präsentierte einen Nachfolger zur klassischen Girocard (ehemals EC-Karte): die Sparkassen-Card. Sofern diese mit einem Visa-Co-Badge ausgestattet sind, können Kunden sie auch bei Apple Pay und Googles mobilem Bezahlen benutzen.

Die Zahlung per Lastschrift gehört in Deutschland zu den gängigsten Zahlungsmethoden, vor allem bei Bestellungen im Internet. Doch häufig kommt es dabei zu Betrugsfällen. Immer wieder berichten Kundinnen und Kunden von Sparkasse, Postbank und Co. auf verschiedenen Social-Media-Plattformen, dass ihnen unrechtmäßig Geld vom Konto abgebucht wurde. Auch wird in verschiedenen Medien immer wieder davor gewarnt, seine Daten gut zu schützen.

Denn Betrüger nutzen die bequeme Zahlungsmethode gerne aus. Im Grunde brauchen die Kriminellen nämlich nur den Namen und die Kontodaten, also die IBAN, um einen Betrug zu begehen.

Sparkasse, Postbank und Co.: So kannst du dich vor Lastschrift-Betrug schützen

„Lastschriften können sehr einfach und ohne besondere Sicherheitsabfragen ausgelöst werden“, erklärte auch die Verbraucherzentrale Bayern gegenüber „Chip.de“. Sobald eine Lastschrift vom Konto abgebucht wurde, können Verbraucher jedoch eine Rückbuchung veranlassen. Doch dabei wird oft ein Fehler gemacht. Die Verbraucherzentrale warnt: Wer fehlerhaft zurückbucht, obwohl ein Anspruch auf die Abbuchung besteht, kann zum Schadenersatz verpflichtet sein.


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Genehmigte Lastschriften lassen sich innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Abbuchung zurückholen. Die Verbraucherzentrale Bayern hat daher einen entscheidenden Hinweis für die Kunden von Sparkasse, Postbank und Co.: „Wichtig ist, dass Sie regelmäßig einmal im Monat Ihre Kontoauszüge auf Richtigkeit überprüfen.“

Was tun bei Missbrauch?

Wer Opfer eines solchen Betruges geworden ist, dem rät das Bundesministerium für Justiz: „Informieren Sie sofort Ihre Bank oder Ihren Zahlungsdienstleister/Kreditkartenanbieter. Zahlungen, die Sie nicht veranlasst haben, muss Ihnen Ihre Bank grundsätzlich erstatten. Möglicherweise kann Ihre Bank das Geld aber auch zurückholen.“


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Zudem sollten Betroffene schnellstmöglich Passwörter oder Zugangsdaten des Online-Banking bei Sparkasse, Postbank und Co. ändern.