Schock für Zehntausende Sparkassen-Kunden! Als sie ahnungslos ihre Post aus dem Briefkasten fischten, lag darin plötzlich ein unheilvolles Schreiben ihrer Bank. Ein Kunde spricht sogar von einem regelrechten „Schock-Brief“!
Darin wurde den Kunden mitgeteilt, dass ihre Sparkasse ihnen ihr Konto gekündigt hatte. Du hast auch ein Kündigungsschreiben von deiner Bank im Briefkasten gefunden? Dann solltest du jetzt unbedingt weiterlesen.
Sparkasse verschickt 38.000 Kündigungsschreiben
Für viele Kunden wohl das Worst-Case-Szenario! Denn kurz nachdem sie die unheilvolle Mitteilung aus der Post gefischt hatten, machte sich die Konto-Kündigung auch in der Praxis bemerkbar. Von einem Tag auf den anderen funktionierte bei den Bank-Kunden der Zugang zum Online-Banking nicht mehr. Wer von zuhause aus eine Überweisung tätigen oder schnell mal seinen Konto-Stand überprüfen wollte, schaute in die Röhre.
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Für rund 38.000 Kunden der Sparkasse Köln/Bonn dürfte das jetzt die bittere Realität sein, denn an sie haben die Mitarbeiter seit Mitte Januar formelle Kündigungsschreiben verschickt. Darin hieß es, dass ihr Konto zum 31. März 2023 gekündigt wurde. Und dabei soll es sich um keinen vorzeitigen Aprilscherz handeln!
Hilfesuchend wandte sich ein Bank-Kunde an „RTL“. Wie Michael Bruns (Name von der Redaktion geändert) gegenüber dem Fernsehsender erklärt, war das Schreiben für ihn ein „Schock-Brief“. Zwar hatte er im letzten Jahr nach Aufforderung der Sparkasse den neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugestimmt (hier mehr dazu). Dennoch trudelte bei ihm die Kündigung ein. Am Telefon teilte ihm ein Mitarbeiter der Sparkasse mit, dass es sich dabei wohl um einen Fehler im System handelte. Rückgängig zu machen sei die Kündigung allerdings trotzdem nicht, denn dafür sei es auf dem Schriftweg bereits zu spät.
Sparkasse: DAS können Kunden jetzt tun
Dennoch habe man Bruns Entwarnung gegeben: „Der Mitarbeiter hat Entwarnung gegeben und sicherte mir zu, dass ich, sobald ich ab dem 1. April eine Überweisung tätige, oder zum Beispiel Bargeld einzahle, wieder ein aktiver Kunde bin und mir keine Sorgen machen muss.“ Doch ein bitterer Beigeschmack blieb. Und das zurecht. Denn wie Verbraucherexperte und Rechtsanwalt David Riechmann gegenüber „RTL“ berichtet, sei eine Konto-Kündigung nicht zu unterschätzen. „Wir müssen hier vom Worst-Case ausgehen und das bedeutet, dass Daueraufträge nicht mehr ausgeführt werden und Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt werden.“
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Wichtig sei es daher, spätestens Anfang des Monates unbedingt zu checken, ob der Online-Banking-Zugang weiter besteht, die Daueraufträge noch vorhanden sind und sicherheitshalber Kontoauszüge und ähnliche Dokumente vorab zu sichern. Dennoch hat der Experte kein Verständnis für die Vorgehensweise der Sparkasse. „Es ist absolut absurd, dass ein Kunde, der den allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt hat, mit dieser Unsicherheit konfrontiert wird“, so der Rechtsanwalt. Denn eine Änderung der AGBs sei aus seiner Sicht kein Grund für eine Kündigung. „Doch dazu gibt es noch keine Rechtsprechung“, kritisiert der Experte.
Und wie reagiert die Sparkasse Köln/Bonn auf die Vorwürfe? Hier erklärt ein Sprecher: „Auch Kundinnen und Kunden, denen wir nach mehrfachem, erfolglosem Anschreiben formell kündigen mussten, weil Zustimmungen fehlten, können ihr Konto grundsätzlich bei uns dennoch weiterführen.“ Es müssten lediglich Zustimmungen erteilt, oder das Konto nach Ablauf der Kündigungsfrist weiter genutzt werden. Denn ohne dieses Einverständnis wären der Sparkasse rechtlich die Hände gebunden. Wer das also noch nicht erledigt hat, sollte sich am besten direkt mit seiner Bank in Verbindung setzen.