Gute Nachrichten für alle Kunden der Sparkasse. Ein Gericht hat jetzt ein Urteil gefällt, welches dafür sorgen könnte, dass viele Kunden ihr Geld zurückbekommen könnten.
Gehörst du auch zu den Glücklichen? Wenn ja, dann solltest du jetzt ganz genau mitlesen. Denn wenn du so vorgehst, dann könntest du Geld von der Sparkasse zurückbekommen.
Sparkasse: Kunden können mit Rückzahlungen rechnen
Kunden der Sparkasse wissen, dass sie für gewöhnlich monatliche Kontoführungsgebühren zahlen müssen. Es können sogar unter gewissen Voraussetzungen weitere Kosten für Überweisungen oder Kontoauszüge anfallen. Die Gebühren sind in der Vergangenheit bei vielen Banken angestiegen und das, ohne ihre Kunden vorher zu informieren – so auch bei der Sparkasse.
Und weil das als Unverhältnismäßigkeit gesehen wird, hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband nun gegen die Berliner Sparkasse geklagt, berichtet „Merkur“. Die Entscheidung ist nun gefallen.
+++ Sparkasse führt angeblich neues Verfahren ein – Kunden sollten aufpassen +++
Und das dürfte alle Kunden freuen. „Ohne Zustimmung der Kunden durfte die Berliner Sparkasse weder neu einführen noch erhöhen“, sagte Sebastian Reiling von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dazu. In einem neuen Urteil wurde die Sichtweise des vzbv jetzt durch das Berliner Kammergericht bestätigt. Dadurch können Kunden mit Rückzahlungen rechnen, sobald das Urteil rechtskräftig ist.
Sparkasse: Sind die Ansprüche bereits verjährt?
Von der Berliner Sparkasse wurden die Kosten sogar mehrmals erhöht, ohne dabei die aktive Zustimmung der Kunden eingeholt zu haben. „Sie stellte Ende 2016 zum Beispiel das ‚Girokonto Comfort‘ auf ‚Giro Pauschal‘ um und erhöhte die monatliche Gebühr einseitig um drei Euro“, erklärte der vzbv.
Zu der Sammelklage durch die Verbraucherschützer kam es erst, weil sich die Sparkasse geweigert hatte, die Mehrbeträge zurückzuzahlen. 1.200 Kunden haben sich der Sammelklage angeschlossen. Allerdings geht das Gericht davon aus, dass die Ansprüche bereits verjährt sind. Deswegen prüfen die Verbraucherschützer jetzt, in Revision zu gehen.
Sparkasse: Urteil könnte folgen für andere Kunden haben
Das Urteil könnte auch für Kunden von Bedeutung sein, die nicht bei der Berliner Sparkasse sind. Denn es gab auch bei vielen anderen Banken solche unrechtmäßigen Erhöhungen. Zum Beispiel bei der Postbank, der Deutschen Bank, der ING Diba sowie der Commerzbank und der Sparkasse Ulm.
Um als Kunde herauszubekommen, ob man von Kostenerhöhungen betroffen ist, lohnt sich ein Blick auf den Kontoauszug. Dazu müssen Kunden die Monats-Kontoauszüge der eigenen Bank vom 1. Januar 2018 prüfen. Wer dann die Kontoauszüge von Januar 2018 und mit denen von beispielsweise April 2024 vergleicht und dabei eine Kostenerhöhung bei der Kontoführungsgebühr findet, kann einen Anspruch auf Rückzahlungen haben.
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Um die etwaigen Ansprüche auf Rückzahlungen geltend zu machen, stellt die Verbraucherzentrale ein Musterschreiben zur Verfügung. Das sollen Kunden per Post an ihre Bank schicken, um das zu viel gezahlte Geld zurückzufordern.