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Netto, Aldi & Co: Kassierer dürfen Kunden wegschicken – wenn sie beim Bezahlen diese Fehler machen

Probleme beim Bezahlen an der Kasse von Netto, Aldi & Co? Hatte jeder schon einmal. Doch bei diesen Fehlern ist der Einkauf gelaufen.

Selbst im Bargeld-Land Deutschland ist Kartenzahlung inzwischen in jedem Netto, Aldi & Co. eine Selbstverständlichkeit. Es geht schneller, ist praktischer und man muss auf dem Heimweg neben schweren Tüten nicht auch noch ein Zusatzgewicht an Münzen mit sich herumtragen.

Doch die Kartenzahlung hat auch ihre Tücken. Manche stellen sogar eine Gefahr für deinen Wocheneinkauf dar. Wusstest du, dass die Kassierer von Netto, Aldi & Co. dich bei bestimmten Fehlern sogar abweisen dürfen?

Netto, Aldi & Co: Wenn Kartenzahlung zum Problem wird

Reinstecken oder kontaktlos, PIN oder Unterschrift – die Kartenzahlung ist auch in Deutschland auf dem Vormarsch. Doch noch immer hat nicht jeder den Dreh raus. Das müssen Kunden vor allem an Supermarkt-Kassen immer wieder leidvoll feststellen. Jeder kennt die nervige Warterei am Fließband, wenn vor einem mal wieder jemand mit seiner Karte kämpft.

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In den meisten Fällen kostet das nur Zeit. Doch in gewissen Situationen kann auch der ganze Einkauf für die Katz gewesen sein. Ist die Giro- oder Kreditkarte ungültig oder das Konto nicht gedeckt, gibt’s keine Ware. Das ist klar. Andere Stolperfallen dürften dagegen nicht jedem bekannt sein.

Kassierer dürfen Kunden abweisen

Ohne eine Unterschrift auf der Rückseite deiner Karte muss ein Kassierer bei Netto, Aldi & Co. ein Ausweisdokument verlangen. Kannst du auch das nicht vorweisen, wird es eng. Viele Supermarkt-Mitarbeiter lassen es durchgehen, wenn man die Unterschrift an der Kasse schnell nachholt.

Strenggenommen ist das aber nicht erlaubt. Nimmt ein Kassierer die Vorschriften ernst, müsste er dich in dieser Situation abweisen. Gleiches gilt, wenn die Unterschrift auf dem Bon der auf der Karte nicht zumindest ansatzweise ähnelt. Auch dann musst du eigentlich einen alternativen Nachweis erbringen, dass du der Inhaber bist.


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Ein weiterer Grund, weggeschickt zu werden: Das Bezahlen mit der Karte des Partners ohne entsprechende Vollmacht. Steht nicht dein Name auf der Karte und du kannst nicht schriftlich nachweisen, dass dir die Benutzung erlaubt ist, darfst du damit auch nicht bezahlen.