Der Prozess vor dem Braunschweiger Landgericht um den Maddie-Verdächtigen Christian B. geht jetzt schon seit Monaten. Vor Gericht wurde aber nicht der Fall um das seit 2007 verschwundene Mädchen Maddie McCann verhandelt, sondern es ging um fünf andere, schwere Vorwürfe.
Gegen Christian B. wurde jetzt im laufenden Prozess der Haftbefehl aufgehoben. Das dürfte bei vielen Bürgern aber Fragen aufwerfen, denn B. sitzt aktuell schon eine Haftstrafe ab, berichtet unser Partnerportal NEWS38.
Maddie McCann: Gegen den Verdächtigen herrscht kein dringender Tatverdacht
Christian B. soll drei Frauen vergewaltigt und zwei Kinder sexuell missbraucht haben. Die fünf Tatvorwürfe werden aktuell vor dem Braunschweiger Landgericht verhandelt. Die Verteidigung von B. sorgte bereits seit dem ersten Prozesstag immer wieder für Überraschungen. Am Mittwoch (3. Juli) konnte der Anwalt Friedrich Fülscher einen weiteren Erfolg feiern.
+++ Maddie McCann: Christian B. sorgt für neuen Wirbel – diese Szenen werfen Fragen auf! +++
Wie unser Partnerportal NEWS38 berichtet, wurde der bestehende Haftbefehl gegen B. eingestellt, weil gegen den Maddie-Verdächtigen kein dringender Tatverdacht mehr „hinsichtlich sämtlicher Anklagevorwürfe“ bestehen würde.
Maddie McCann: Diese Frage kommt nach der Gerichts-Entscheidung auf
Die Frage, die sich jetzt viele stellen werden, ist: Warum braucht es eigentlich einen Haftbefehl, wenn der Maddie-Verdächtige Christian B. sowie schon für eine andere begangene Straftat im Gefängnis sitzt? Auf Nachfrage von unserem Partnerportal NEWS38 erklärte eine Gerichts-Sprecherin: „Irgendwann sind auch Strafen vollstreckt und dann wären die Leute rauszulassen.“
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