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Lidl: Neue Pfandregelung im Anmarsch! Das müssen Kunden nun wissen

Lidl-Kunden können sich auf neue Regelungen beim Pfand ab Januar 2024 gefasst machen.

© IMAGO/Michael Gstettenbauer

NoName-Produkte von Lidl und Aldi: Wer steckt wirklich dahinter?

Wer auch regelmäßig nach preiswerterer No-Name-Ware aus Discounter und Supermarkt schaut, weiß vielleicht schon, dass hinter den meisten Billigprodukten große Markenhersteller stecken. Wie man sie erkennen kann und konkrete Beispiele haben wir im Video zusammengestellt.

Kunden von Lidl müssen sich umstellen. Denn die erweiterte Pfandregelung tritt ab Januar 2024 in Kraft.

Die neue Regelung markiert einen entscheidenden Schritt im Bestreben, die Umweltauswirkungen durch Verpackungsmüll zu minimieren. Die Hintergründe dieser Maßnahme sind vielfältig: Eine steigende Menge an Plastikverpackungen belastet die Umwelt, und insbesondere der Bereich der Getränkeverpackungen, vor allem Milchprodukte, steht im Fokus. Auch Lidl vertreibt einige dieser Produkte.

Lidl und die neuen Pfandregeln

Das Ziel dieser Regelung ist es, die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen zu erhöhen und somit einen Beitrag zur Reduzierung der Umweltbelastung durch Verpackungsmüll zu leisten.


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Die erweiterte Pfandpflicht umfasst vor allem Getränke aus dem Kühlregal, speziell Milch, Milchmischgetränke und trinkbare Milcherzeugnisse in Einweg-Plastikbehältnissen, wie auch Lidl sie verkauft. Hierbei gilt ein Pfandbetrag von 25 Cent für Produkte mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter. Dieser Schritt knüpft an die bereits bestehende Pfandpflicht für Getränkedosen und Einweg-Flaschen seit Anfang 2022 an und setzt somit konsequent auf die Erweiterung dieser bewährten Praxis.

Diese Lidl-Produkte sind von der Pfandregel betroffen

Die Palette der betroffenen Produkte erstreckt sich über Getränke wie Kefir, Kakaodrinks, Ayran und Trinkjoghurt in Einweg-Plastikflaschen. Diese Vielfalt an Milch- und Molkereiprodukten zeigt, dass die Regelung nicht nur auf ein paar wenige Getränkekategorien abzielt, sondern eine breite Palette von Produkten einschließt. Das Pfand erstreckt sich dabei auf Einweg-Plastikbehältnisse mit einem Volumen von 0,1 bis 3 Liter.



In der praktischen Umsetzung bedeutet dies, dass Verbraucher beim Kauf dieser Produkte den Pfandbetrag entrichten und diesen bei Rückgabe der Verpackungen in den entsprechenden Rücknahmestationen erstattet bekommen – so auch bei Lidl. Die Kennzeichnung pfandpflichtiger Einweg-Flaschen oder -Dosen erfolgt durch das DPG-Zeichen und einen EAN-Code, die gut sichtbar und lesbar auf den Verpackungen angebracht sind.

Dieser Artikel wurde teils mit maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.