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Lidl muss Pleite vor Gericht einstecken und ab sofort diesen Kunden-Wunsch akzeptieren

Lidl kämpfte vor Gericht mit dem Verbraucherschutz. Der Discounter musste allerdings eine Niederlage einstecken – und den Kunden nachkommen.

© IMAGO/Michael Gstettenbauer

Supermark vs. Discounter: Das ist der Unterschied

Mit Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co.gibt es in Deutschland viele verschieden Lebensmittelmärkte. Bei den einen handelt es sich um Supermärkte, bei den anderen um Discounter. Doch wo ist der Unterschied?

Bittere Niederlage für Lidl! Eigentlich tun Discounter ja alles, um bei ihren Kunden besonders gut dazustehen. Allerdings sorgte eine Meinungsverschiedenheit nun dafür, dass die Verbraucherzentrale vor Gericht zog.

Dort ist nun ein Urteil gefallen – zu Ungunsten von Lidl. Damit muss die Discounter-Kette vorerst einen Kundenwunsch akzeptieren, könnte allerdings auch noch gegen das Urteil vorgehen.

Lidl: Streit um Dosenpfand

Wer kennt es nicht: Man geht eben zum Supermarkt oder Discounter seines Vertrauens um neben dem Wocheneinkauf auch noch seinen angesammelten Pfand abzugeben. Dabei können diverse Unannehmlichkeiten entstehen. Mal sind die Rückgabeautomaten voll, mal wird eine spezielle Marke nicht für die Rückgabe akzeptiert, mal kann das Pfand-Logo nicht gelesen werden.

++ Aldi, Lidl und Co. greifen zu drastischer Maßnahme – Kunden merken es sofort ++

Ähnlich ging es einem Kunden, der sich daraufhin bei der Verbraucherzentrale beschwerte. Er hatte eine plattgedrückte Dose in einem Lidl zurückgeben wollen, wurde aber zurückgewiesen. In der entsprechenden Filiale hatte man die Vermutung geäußert, dass er die Dose schon einmal in einem Automaten zurückgegeben hatte und diese deshalb so platt sei.

Klage erfolgreich

Nachdem er sich an die Verbraucherzentrale gewandt hatte, erhob diese vor dem Landgericht Stuttgart Klage. Den Klägern wurde in erster Instanz bereits Recht gegeben. Lidl legte vor dem Oberlandesgericht Berufung ein. Das OLG wies die allerdings zurück.

Demnach müssen Supermärkte und Discounter Flaschen und Dosen auch dann zurücknehmen, wenn sie eingedrückt oder beschädigt sind. In besagtem Fall sei das Pfand-Logo trotz allem nämlich noch immer deutlich sichtbar gewesen.

So argumentierte Lidl

Das Unternehmen vertrat die Auffassung, dass nur Verpackungen zurückgenommen werden müssten, die die gleiche Form haben wie die verkauften Verpackungen. Das ist, so die Verbraucherzentrale, allerdings Quatsch.


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„Wenn Einweg-Dosen als pfandpflichtig erkennbar sind, müssen Supermärkte diese zurücknehmen“, erklärte Vanessa Schifano, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Es sei bedauerlich, dass erst ein Gericht für Klarheit sorgen müsse, obwohl die Pfandrückgabe eindeutig geregelt sei.