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GEZ-Gebühr: Aus von Beitrags-Service besiegelt – Millionen Menschen müssen sich umstellen

Millionen Menschen sollten jetzt ganz genau aufpassen, denn sonst könnten sie bald noch mehr als nur die 18,36 Euro GEZ-Gebühr zahlen.

GEZ-Gebühr
© IMAGO/Herrmann Agenturfotografie

Aufgepasst: In diesen Fällen drohen GEZ-Strafgebühren

Zahler des Rundfunkbeitrags sollten aufpassen. Denn der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender ändert eine bestimmte Regel. Was es mit der Anpassung genau auf sich hat? Das erklären wir euch.

An kaum einer anderen Rechnung reiben sich die Menschen in Deutschland so sehr, wie an der GEZ-Gebühr. Für die einen ist es Abzocke, weil sie das Angebot von ZDF, ARD und Deutschlandradio eh nicht nutzen, die anderen wissen die Berichterstattung durchaus zu schätzen.

Doch all der Frust über die GEZ-Gebühr nützt nichts, denn kaum ein Haushalt kommt drum herum, die 18,36 Euro zu zahlen. Und wer nicht aufpasst, der könnte bald noch draufzahlen. Schuld ist die Einstellung eines Beitrags-Service, der von Millionen Menschen genutzt wurde.

GEZ-Gebühr: Beliebter Service wird eingestellt

Denn wer bislang seine GEZ-Gebühr immer eigenständig per Überweisung gezahlt hat, könnte bald vor einem Problem stehen. Denn wie der Beitragsservice auf seiner Website nun ankündigt, werden die regelmäßig versendeten schriftlichen Zahlungsaufforderungen bald nicht mehr per Post verschickt. Die Umstellung soll schrittweise erfolgen.

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Verbraucher, die nicht per Lastschrift zahlen, erhalten demnächst nur noch ein einmaliges Schreiben. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Einmalzahlungsaufforderung. Auf diesem Schreiben finden Empfänger die vier Zahlungstermine, die pro Jahr für die Begleichung der Rundfunkgebühr bindend sind. Die Termine gelten fortlaufend, also auch für die kommenden Jahre, insofern keine Änderungen wie eine Beitragserhöhung kommen.

Mindestens 8 Euro Strafe bei Versäumnis

Bedeutet für Beitragszahler, die ihre GEZ-Gebühr eigenständig überweisen, dass sie nun nicht mehr an den nahenden Termin erinnert werden. Wer die Frist verpasst, der erhält ein weiteres weniger angenehmes Schreiben. „Mit dem Fest­setzungs­be­scheid wird ein Säumnis­zu­schlag von 1 Prozent der rück­ständigen Beitrags­schuld fällig, mindestens aber 8 Euro“, heißt es dazu auf der Website.


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Deshalb rät der Beitragsservice stets zum SEPA-Lastschriftverfahren, so können keine Säumnisgebühren anfallen. Als Grund für die Umstellung werden „Ein­spa­rungen von Porto- und Ver­sand­kosten“ genannt. „Die Ein­mal­zahlungs­auf­forde­rung er­höht da­mit – auf­grund des ver­ringer­ten Papier­ver­brauchs – nicht nur die Nach­haltig­keit des Beitrags­einzugs, sondern trägt auch zur Wirt­schaft­lich­keit und zur Auf­wands­stabili­tät des Beitrags­service bei“, so die Erklärung.