Seit dem Jahreswechsel ist der „gelbe Schein“ Geschichte. Naja, zumindest fast. Die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll das Papierstück nach und nach komplett ersetzen.
Gesetzlich Versicherte müssen dadurch weder bei ihrem Arbeitgeber noch bei der Krankenkasse einen Krankenschein einreichen – das läuft jetzt alles fast automatisch ab. Denn nach dem Arztbesuch kann die eAU online bei der Krankenkasse abgerufen werden. Doch es gibt weiterhin Ausnahmefälle, wo der gelbe Schein weiterhin gebraucht wird.
eAU greift in DIESEN Fällen nicht
Durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollen Arbeitnehmer und gesetzliche Krankenkassen entlastet werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) befürchtet aber, dass nicht alle Arbeitgeber sofort technisch und organisatorisch auf die Umstellung vorbereitet sind. Arbeitnehmer könnten also weiterhin einen Papierausdruck brauchen. Privatversicherte fallen komplett aus dem Raster. Doch auch bei gesetzlich Versicherten bekommen nicht alle Arbeitnehmer eine eAU (hier eine kurze Auflistung).
Doch wie verhält es sich beispielweise mit Studenten, die ein ärztliches Attest für eine verpasste Klausur benötigen? Oder wie sieht es aus, wenn Menschen eine Krankmeldung im Fitnessstudio oder Sportverein vorlegen müssen, um Geld erstattet zu bekommen? Das Bundesministerium für Gesundheit hat darauf eine eindeutige Antwort.
Noch mehr News:
„Wurden bislang bei einer Krankschreibung für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung drei Scheine ausgestellt (eine Bescheinigung für die gesetzliche Krankenkasse, eine Bescheinigung für den Arbeitgeber und eine Bescheinigung für den Versicherten), erhalten gesetzlich versicherte Patienten grundsätzlich nur noch einen Papierausdruck für die eigenen Unterlagen und können diesen – wie in der Vergangenheit auch – in der Universität, im Fitnessstudio etc. vorlegen“, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber dieser Redaktion. In diesen Fällen wird der „gelbe Schein“ also weiterhin benötigt – eine eAU hilft dagegen herzlich wenig.