Mal wieder wirbelt die Deutsche Post ihr Angebot durcheinander. Ein Service, von dem man sich Großes versprochen hatte, könnte nun wieder verschwinden. Doch in der Praxis nahmen ihn die Kunden nie richtig an.
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Jetzt steht der entsprechende Service offenbar vor dem Aus. Die Deutsche Post will damit Schluss machen, wodurch einige Kunden nun das Nachsehen haben. Die Allermeisten würden davon allerdings so gut wie nichts mitkriegen.
Deutsche Post stampft Service ein
Und darum geht es: Schon seit einigen Jahren gibt es den sogenannten Postlagernd-Service. Wenn Kunden diesen Service auswählten, konnte man seine Sendung ganz bequem am Schalter einer Filiale abholen.
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Im Grunde genommen funktionierte dieser Service in etwa wie ein Postfach. Wer eines hat, bekommt die Post direkt dorthin geliefert und kann sie sich selbst holen, wenn gerade Zeit ist. Einziger Unterschied zum Postlagernd, dass der Brief eben am Schalter aufbewahrt wird.
Zudem bot sich Kunden der Deutschen Post auch der Vorteil einer anonymisierten Sendung. Statt richtigem Namen und Adresse konnten beispielsweise Tarnnamen angegeben werden. Ebenso musste man sich, um den Dienst zu nutzen, nicht erst registrieren.
Niedrige Beteiligungsquote
Wie das Portal „Paketda“ berichtet, nutzte den Service allerdings kaum jemand. Insgesamt seien 2022 nur rund 100.000 Sendungen so verschickt worden. Bei einer Gesamtzahl von 14 Millionen Briefsendungen ein verschwindend geringer Teil. Daher soll die Post bei einer Stellungnahme zum Entwurf des neuen Postgesetzes wohl angeregt haben, den Service abzuschaffen.
Zudem sei die Abbildung des Service in automatisierten Poststationen „nur sehr schwer abbildbar“. Daher fordert die Deutsche Post die Streichung aus dem Postgesetz, damit sie nicht mehr dazu verpflichtet ist, den Dienst anzubieten.
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Allerdings: Dieser Änderung müsste von den führenden Politikern abgenickt werden. Die Chancen dazu stehen offenbar nicht gut. Gegenüber „PC Welt“ erklärte ein Pressesprecher der Post: „Gleichwohl planen wir keine Abschaffung dieses Service, da er nach wie vor als Universaldienstleistung vorgeschrieben ist und sich daran voraussichtlich auch mit dem neuen Postrechtsmodernisierungsgesetz nichts ändern wird.“