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Deutsche Bahn: Mann muss trotz Ticket Strafe zahlen – diese Regel kennt fast niemand

Diese Fahrt wird ein Kunde der Deutschen Bahn nie vergessen. Trotz Ticket muss er plötzlich Strafe zahlen. Weil er diese Regel nicht kannte.

© IMAGO / Lichtgut

Deutsche Bahn: Die Geschichte des deutschen Eisenbahnkonzerns

Unglaublich aber wahr. Eine Zugbegleiterin der Deutschen Bahn hat kürzlich einen Reisenden zur Kasse gebeten, obwohl er sich eine Fahrkarte gekauft hatte.

Obwohl der Kunde sein Ticket vorzeigen konnte, musste er 60 Euro wegen Schwarzfahrens blechen. Das alles nur, weil er die Zwei-Minuten-Regel der Deutschen Bahn nicht kannte.

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Deutsche Bahn: Mitarbeiter überführt Schwarzfahrer

Der Deutsche-Bahn-Kunde teilte sein Leid im sozialen Netzwerk „Reddit“ mit. Darin klärt er auf, dass er seinen Zug knapp erwischt hatte und sich kurz vor dem Einstieg online ein Ticket kaufen wollte. Nach nur einer Minute sei die Kontrolleurin aufgetaucht und habe seine Fahrkarte sehen wollen. Sein Online-Ticket habe sie aber nicht akzeptiert.

Sie habe ihn darauf hingewiesen, „dass der Timer oben rechts über dem QR-Code noch fünf Sekunden auf der Uhr hat und das Ticket daher noch nicht gültig ist“, so der verdutzte Reisende. Dieser Timer zählt bei jedem Handy-Ticket einen Zwei-Minuten-Countdown herunter. „Das Handyticket ist nach Ablauf des Up/Countdowns gültig“, teilt die Deutsche Bahn auf ihrer Webseite mit. Obwohl nur noch ein paar Sekunden auf der Uhr gewesen seien, habe die Mitarbeiterin der Deutschen Bahn nicht mit sich reden lassen. Sie habe ihm unterstellt, dass Ticket erst gebucht zu haben, als er gesehen habe, dass eine Kontrolleurin im Zug ist.

Das steckt hinter der Regel der Deutschen Bahn

Aus Sicht der Deutschen Bahn handelt es sich bei der Zwei-Minuten-Regel um ein „Sicherheits- und Kontrollmerkmal“. Genau wie die Zugbegleiterin erklärte, solle der Countdown die „Möglichkeit des verspäteten Ticketkaufs einschränken.“


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Genau wie das Papierticket müsse das Handyticket nach den Tarifbestimmungen der Deutschen Bahn vor dem Einstieg gekauft werden. Wer in Eile schnell über die Bahnsteigschwelle hüpft und sich erst dann um ein Ticket kümmert, muss also mit einer Strafe rechnen. „Wusste ich vorher noch nicht“, erklärte der verdutzte Reisende – und ist jetzt um 60 Euro ärmer.