Veröffentlicht inVermischtes

Deutsche Bahn: Große Änderung – Kunden wird DAS überhaupt nicht gefallen

Die Deutsche Bahn setzt ab Juni eine EU-Richtlinie um, die den Fahrgästen teils weniger Rechte einräumen als bisher.

Züge der Deutschen Bahn am Gleis, Fahrgäste mit Gepäck davor
© IMAGO/Revierfoto

Deutsche Bahn: Die Geschichte des deutschen Eisenbahnkonzerns

Deutsche Bahn-Kunden aufgepasst: Es kommt eine große Änderung auf euch zu. Die EU hat eine neue Verordnung „über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ verabschiedet. Diese wird ab dem 7. Juni 2023 für weitreichende Veränderungen sorgen.

+++ Deutsche Bahn: Deutschlandticket gebucht, aber nicht bekommen – das musst du jetzt tun +++

Einerseits räumt sie den Kunden mehr Rechte ein, aber auch der Deutschen Bahn. Diese ist dann nach Ablauf eines deutlich kürzer gefassten Zeitraums nicht mehr verpflichtet, dich für aufkommende Unannehmlichkeiten zu entschädigen.

Deutsche Bahn setzt EU-Richtline um – mit Folgen für Kunden

Eine neue EU-Verordnung tritt ab dem 7. Juni 2023 in Kraft. Diese besagt, dass Bahnreisende dann weniger Zeit zur Verfügung steht, um Ansprüche zwecks Rückerstattungen zu stellen. Bislang haben Kunden in diesen Fällen ein Jahr Zeit. Ab dem 7. Juni sollen es nur noch drei Monate sein.


Auch interessant: Deutschlandticket: Probleme mehren sich – hier droht Pendlern großer Ärger


Wenn also künftig dein Zug ausfällt oder massive Verspätung hat, dann solltest du dich ranhalten, dich damit an die Bahn zu wenden. Ansonsten verlierst du jeden Anspruch auf eine mögliche Entschädigung. Doch das ist nicht die einzige Änderung.

Ausnahmeregelung für Rückerstattungen

Das Bahnunternehmen bekommt zudem mit der neuen EU-Richtlinie auch weitere Rechte im Falle einer Rückerstattung zugesprochen. Kann es belegen, dass ein Zugausfall oder eine Verspätung außerhalb ihres Einflussbereichs erfolgt ist, haben betroffene Kunden künftig keinen Anspruch mehr auf eine Erstattung des Ticketpreises. Dazu zählen Naturkatastrophen wie auch das Wetter und Dritte, die in den Verkehr eingreifen, beispielsweise über die Gleise laufen, Kabel stehlen, Weichen sabotieren oder die Notbremse ziehen. Krisen wie etwa die Pandemie sind ebenfalls inbegriffen.


Mehr News:


Die neue Regelung schließt allerdings – aus aktuellem Anlass – Streiks nicht mit ein. Hier können sich Kunden weiterhin auf 25 Prozent ihres Ticketpreises freuen, sobald ihr Zug eine Stunde Verspätung hat. Ab zwei Stunden sind es sogar 50 Prozent. Ab drei Stunden dürfen Kunden ab dem 7. Juni auch alternative Züge wählen, selbst bei einem anderen Anbieter.

Deutsche Bahn: Noch eine Änderung ab 7. Juni 2023

Die Bahn muss auch weiterhin für alternative Weiterreisemöglichkeiten sorgen oder alternativ für eine Übernachtungsmöglichkeit. Hier räumt die neue EU-Richtlinie jedoch eine weitere Beschränkung ein. Und zwar muss die Deutsche Bahn maximal für eine dreitägige Unterbringung geradestehen. Alles darüber hinaus muss der Kunde selber bezahlen.