Die Zahl der Corona-Infektionen verzeichnet einen dramatischen Anstieg. Laut Robert-Koch-Institut wurden in der letzten Oktober-Woche 17.222 Infektionen mit Sars-CoV-2 nachgewiesen, eine Woche zuvor waren es 13.618 Fälle. Das sind nur die offiziell gemeldeten Daten. Da kaum noch getestet wird, ist die tatsächliche Zahl der (unerkannten) Corona-Fälle in Deutschland höher. Ganz erheblich höher!
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Etwa 1,2 Millionen Neu-Infektionen hat es in der letzten November-Woche tatsächlich bundesweit gegeben! Das entspricht einem Inzidenzwert von 1394 Infektionen pro 100.000 Einwohner. Forscher für die „SentiSurv-Studie“ der Mainzer Universitätsmedizin haben diese Zahlen errechnet.
Corona: Kaum jemand hält sich noch an Hygiene-Maßnahmen
Und zwar so: Eine Untersuchungsgruppe von rund 10.000 Erwachsenen in Rheinland-Pfalz lässt sich dauerhaft unabhängig von Symptomen einmal pro Woche auf Sars-CoV-2 testen. Dadurch werden auch Ansteckungen mit minimalen oder gar keinen Symptomen erfasst. Die Zahlen, die sich aus diesen 10.000 Menschen ergeben, können dann verlässlich auf ganz Deutschland hochgerechnet werden.
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Noch einmal: 1,2 Millionen Corona-Neuinfektionen! Wie kann es dazu kommen? Ein maßgeblicher Faktor für diese Ausbreitung ist, dass sich viele Menschen kaum noch an Hygiene-Maßnahmen halten wie zu den Hochzeiten der Corona-Pandemie. Und erst recht trägt kaum noch jemand eine FFP2-Maske.
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Ein anderer Aspekt hat mit einem großen Irrtum zu tun. Es geht um eine Frage, die sich wohl alle Arbeitnehmer und auch Schüler stellen, wenn bei Ihnen eine Corona-Infektion bestätigt ist – zum Beispiel durch einen zu Hause durchgeführten Test. Darf ich mit Corona zur Arbeit beziehungsweise zur Schule gehen? Viele Menschen tendieren vielleicht zu Nein. Denn während der Hochphase der Pandemie war es strikt verboten, mit einer Corona-Infektion auch nur vor die Tür zu gehen, geschweige denn zur Arbeit oder zur Schule.
Trotz Corona zur Arbeit und zur Schule
Doch die rechtliche Realität ist inzwischen eine komplett andere. Es besteht keine Pflicht mehr, sich bei einer Corona-Infektion ohne Symptome in häusliche Isolierung zu begeben. Eine positiv getestete Person ist nicht automatisch arbeitsunfähig. Es gibt zahlreiche milde Verläufe, bei denen es Arbeitnehmern durchaus möglich ist, arbeiten zu gehen. Trotz Corona. So wie viele Menschen auch mit einer Erkältung arbeiten gehen. Allerdings können Arbeitgeber Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Masken anordnen.
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Selbst in sensiblen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheimen, Kitas und Schulen besteht keine rechtliche Verpflichtung, mit einer Corona-Infektion zu Hause zu bleiben. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es in der Bevölkerung inzwischen eine relativ breite „Basis-Immunität“ gibt, die besondere Maßnahmen unnötig erscheinen lassen.
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Allerdings ist dies nur die rechtliche Betrachtung. Mit Blick auf das Verantwortungsgefühl und auf medizinische Aspekte kann die Beurteilung anders ausfallen. Zum einen sollte jedem Corona-Infizierten bewusst sein, dass er bei der Arbeit oder im Öffentlichen Nahverkehr das Virus an gesundheitlich anfällige Menschen weitergeben kann – oder an Arbeitskollegen, die vielleicht zu Hause mit pflegebedürftigen Senioren unter einem Dach wohnen. Zum anderen gilt, dass jeder Patient mit Erkältungssymptomen – unabhängig von einer Corona-Diagnose – seine Kontakte auf das Notwendigste reduzieren und sich selbst schonen sollte.
Das hat dann gleich zwei positive Effekte: Der Betroffene selbst wird schneller gesund und kuriert sich vernünftig aus. Und ein weiterer massiver Anstieg der Corona-Infektionen in Deutschland wird gebremst oder gar gestoppt.