Wer im Straßenverkehr mit einem Auto unterwegs ist, der muss sich an allerhand Regeln halten. So braucht dein Auto etwa eine TÜV-Plakette und sollte immer gut in Schuss sein, wenn du damit auf Dauer fahren willst. Auch eine Zulassung ist als Fahrzeug-Besitzer natürlich unerlässlich.
Solltest du diese beiden Regeln missachten, so könnte dir schnell ein Bußgeld drohen. Denn nicht nur auf der Straße könnten dich diese Fehler ins Visier der Polizei bringen. Auch auf Parkplätzen musst du dich an die Regeln halten. Wer einen roten Aufkleber auf seiner Windschutzscheibe bemerkt, der sollte direkt reagieren. Denn sonst könnte ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro drohen.
+++ Bußgeld droht sogar Fußgängern – diesen Fehler könntest auch du begehen +++
Bußgeld von bis zu 100.000 Euro für dieses Vergehen
Denn wenn Fahrzeuge nicht mehr verkehrstüchtig oder nicht mehr zugelassen sind, dürfen sie auf deutschen Straßen weder bewegt noch auf öffentlichen Plätzen geparkt werden. Wenn die Polizei dich nämlich erwischt, dann kann es böse enden.
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Zunächst kassiert dein Auto erst mal nur einen „Roten Punkt“. Auf dem heißt es: „Der/Die Verfügungsberechtigte dieses ordnungswidrig abgestellten Fahrzeuges wird hiermit aufgefordert, das Fahrzeug SOFORT zu entfernen und nicht mehr auf öffentlichen Verkehrsflächen abzustellen (auch nicht in Parkbuchten und auf Parkplätzen). Eine weitere Aufforderung ergeht nicht mehr.“ Viel Zeit, um den Forderungen nachzukommen, sollten Auto-Besitzer jetzt laut „Chip“ allerdings nicht verstreichen lassen. Denn das Vergehen wird mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet, wenn dein Wagen reif für die Schrottpresse ist.
Autofahrer sollten Kleingedrucktes lesen
Du solltest also besser ganz genau lesen, was auf dem roten Aufkleber steht. Autofahrern wird in der Regel eine kurze Frist vorgegeben, in der sie den Wagen ordnungsgemäß vom Parkplatz entfernen können. Kommen sie der Aufforderung nicht nach, so wird es entweder versteigert oder verschrottet. Die dadurch entstehenden Kosten müssen die Besitzer aber selbst tragen.
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Der „Rote Punkt“ wird von der Polizei aber nicht nur an Autos angebracht. Auch LKW, Motorräder, Roller und sogar Schrottfahrräder können diesen bekommen und ein Bußgeld provozieren. Man spricht dann von sogenannten „Rot-Punkt-Fahrzeugen“.